ERTEILTSelle, Klaus2016-05-042020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520151868-5196https://orlis.difu.de/handle/difu/225167Es gibt immer noch und immer wieder Vorurteile gegen die Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Eines davon wiegt besonders schwer, geht es doch um das Gemeinwohl - und damit um die Grundlage allen öffentlichen Planens, das ja eben dem Wohl aller nutzen soll. Es lautet: Denen, gemeint sind die Bürgerinnen und Bürger, gehe es nur um die eigenen Interessen. Und die wollten sie mit allen Mitteln durchsetzen. Das Gemeinwohl interessiere sie nicht. Damit wird zugleich unterstellt: Andere aber vertreten das Gemeinwohl - und nichts als das. Da diese Argumentation nicht nur ein beliebiges Vorurteil ist, sondern letztlich Sinn und Legitimität kommunikativer Verfahren in Frage stellt, ist es notwendig, sich intensiver mit ihr auseinanderzusetzen. Das geschieht hier. Dabei werden Fragezeichen aufgeworfen und Ausrufezeichen gesetzt. Und nicht zuletzt ist danach zu fragen, auf welchem Wege und von wem eigentlich "Gemeinwohl" bestimmt wird.ALLNIMBY, NIMFYE, LULU und andere. Vom Umgang mit Eigen-Sinn, oder: Gemeinwohl als Verfahren.ZeitschriftenaufsatzJDFTRC57DM15090473Planung neu denken online (pnd-online)PartizipationPlanungsprozessPlanungsverfahrenBeteiligungsverfahrenPlanungszielBürgerbeteiligungGemeinwohlPartikularinteresseLegitimität