Frühschütz, Leo1993-10-222020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519930722-5474https://orlis.difu.de/handle/difu/83226Am 12.Februar hat der Bundesrat die Technische Anleitung Siedlungsabfall verabschiedet.Auf dem Wege einer Verwaltungsvorschrift wird durch sie über die Hintertür die Müllverbrennung als Behandlungsmethode vorgeschrieben.Die für die zwei Parameter Glühverlust und Gehalt an organischem Kohlenstoff festgelegten Grenzwerte für das zur Deponierung vorgesehene Material sind nur über die Abfallverbrennung erreichbar.Nach einer kurzen Darstellung der Vorgeschichte und der Interessenpositionen in der Auseinandersetzung um die TA Siedlungsabfall wird auf die festgesetzten Übergangsregelungen und auf die Fristen für eine erneute Prüfung der einzuhaltenden Kriterien eingegangen.Eine Reihe von Argumenten, vor allem die hohen Kosten mit Folge extrem hoher Abfallgebühren, sprechen weiter gegen die Abfallverbrennung.Für eine längere Zeit können Übergangslösungen erprobt werden. (wb)Die verordnete Müllverbrennung. TA-Siedlungsabfall verabschiedet.ZeitschriftenaufsatzI93020769AbfallrechtAbfallbehandlungAbfallverbrennungGesetzgebungPlanungspraxisPolitikRechtAbfallbeseitigungTA-AbfallTA-Siedlungsabfall