Dehe, Janina2018-06-122020-01-052022-11-262020-01-052022-11-2620181867-9269https://orlis.difu.de/handle/difu/245149Das Bundesministerium für Finanzen hat im Jahr 2016 ausgehend von dem sog. "Rettungsdiensturteil" aus dem Jahr 2013 den Anwendungserlass zur Abgabenordnung in Bezug auf das gesetzliche Kriterium "nicht des Erwerbs wegen" geändert. Demnach dürfen Zweckbetriebe der Wohlfahrtspflege gem. § 66 der Abgabenordnung keine über den konkreten Finanzierungsbedarf hinausgehende Gewinne anstreben. In dem aktuell ergangenen BMF-Schreiben vom 6. Dezember 2017 werden einige der Kernfragen zur schädlichen Gewinnerzielung von Zweckbetrieben der Wohlfahrtspflege konkretisiertGewinnverbot bei krankenhausnahen Zweckbetrieben. Klärung der Zweifelsfragen für das "Gewinnverbot" in der Wohlfahrtspflege?ZeitschriftenaufsatzD1805124SozialwesenZweckverbandWohlfahrtspflegeGewinnerzielungVerbot