2002-06-122020-01-032022-11-252020-01-032022-11-2520020340-7497https://orlis.difu.de/handle/difu/46996Bundesrecht steht einer landesrechtlichen Regelung nicht entgegen, nach der die Zahlungsverjährung mit der Bekanntgabe des Erschließungsbeitragsbescheids ohne Rücksicht auf die Entstehung der sachlichen Beitragspflicht beginnt. Die Festlegung der Beitragspflicht auf den Eigentümer des Grundstücks im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheids nach § 134 Abs.1 Satz 1 BauGB steht der Heranziehung eines späteren Eigentümers nicht entgegen, wenn der Beitragsbescheid rechtswidrig war und deswegen im Rechtsbehelfsverfahren rückwirkent aufgehoben worden ist. BVerwG, Urteil vom 14.2.2001 - 11 C 9.00. difuFälligkeit eines Erschließungsbeitrags. Zahlungsverjährung. Festsetzungsverjährung. Zweitbescheid.ZeitschriftenaufsatzDC2885GebührGemeindeErschließungsbeitragsrechtBundesrechtLandesrechtErschließungsbeitragVerjährungBeitragsbescheidFälligkeitBeitragspflichtKommunalabgabe