Schlichter, Otto1986-04-092020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251985https://orlis.difu.de/handle/difu/522425Der Autor vertritt die Auffassung, dass die Rechtsprechung in einem hohen Maß zur Selbstkorrektur fähig ist. Dann aber ist es nachteilig, durch eine Novellierung in der Baugesetzgebung, etwa durch ein Baugesetzbuch, neue Rechtsfragen aufzuwerfen. Jede Änderung des Baurechts zieht zwangsläufig die Folge nach sich, dass wieder ein langer Weg durchschritten werden muss, bis praktikable Ergebnisse erzielt werden. Mit einer Novellierung sollte daher äußerst vorsichtig umgegangen werden, wenngleich ein Bedarf an gesetzliche Änderung in begrenztem Umfange besteht. (rh)BaurechtRechtsprechungBauplanungBaugesetzbuchNovellierungBewertungBundesbaugesetzBaugesetzbuch oder "Selbstkorrektur" der Rechtsprechung. Zum Versuch, das Bauplanungsrecht durch Rechtsprechung zu vereinfachen.Zeitschriftenaufsatz105646