Bratfisch, Rainer1996-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2619960005-6871https://orlis.difu.de/handle/difu/91643Weimar ist als Denkmalstadt nicht zu reduzieren auf das Weimar Goethes und Schillers. Mit ihren zahlreichen bedeutenden Museen darf Weimar nicht zur Museumsstadt unter der Käseglocke werden. Erste Aufgabe ist deshalb die Wiederherstellung des zerrütteten Stadtorganismus. Auf der Grundlage des am 7.Januar 1992 beschlossenen Thüringer Denkmalschutzgesetzes wurden für die Stadt als örtliche Bauvorschriften Leitlinien des Denkmalschutzes sowie eine Erhaltungs- und eine Gestaltungssatzung erarbeitet, die das "Wohnen in der Denkmalstadt" garantieren. Das Sanierungsgebiet der Weimarer Innenstadt, deklariert als Denkmalschutzbereich, umfaßt eine Fläche von 9,35 ha mit 1320 Gebäuden.Weimar - Sanierung der Innenstadt.ZeitschriftenaufsatzI96020882InnenstadtSanierungsgebietDenkmalschutzErhaltungssatzungGestaltungssatzungAltstadtAnsiedlungHandelDienstleistungStädtebauförderungRestaurierungHistorische AltstadtLeitlinieVorstadtGebäudesubstanzBauzustandSanierungsbedarfSanitärinstallationMindeststandardModellstadtSchlossanlage