Petermann, Judith1999-01-212020-01-042022-11-252020-01-042022-11-251994https://orlis.difu.de/handle/difu/104917Neben der Einwohner-, Bürger- und Kirchengemeinde gibt es im Kanton Luzern die Korporationsgemeinde. Im 19. Jahrhundert, als die Korporationsgemeinden entstanden, waren diese für die Verwaltung und Nutzung des ehemaligen nichtverteilten Allmendgebietes zuständig. Sie sind mit den in anderen Kantonen privatrechtlich geregelten Allmendgenossenschaften vergleichbar. Nach einem historischen Teil untersucht die Studie die Gesetzgebungskompetenz der Kantone bezüglich der öffentlich-rechtlichen Allmendgenossenschaften. Im Anschluß daran folgt der innere Aufbau der luzernischen Korporationsgemeinde. Zum Schluß werden Fragen der Verantwortlichkeit behandelt, und zwar die vermögensrechtliche, die disziplinarische und die strafrechtliche. kirs/difuDie luzernischen Korporationsgemeinden.Graue LiteraturS98120014GemeindeDorfGenossenschaftBodennutzungVerwaltungsorganisationKommunalverwaltungRechtsgeschichteVerfassungsrechtGesetzgebungBodenrechtVerwaltungsrechtKommunalrechtKorporationsgemeindeKantonalrechtBürgerrechtAllmendeGesetzgebungskompetenzGemeindeautonomieStaatsaufsicht