2004-07-222020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620030942-5454https://orlis.difu.de/handle/difu/128815Altersrenten können auch als Teilrenten in Anspruch genommen werden. Die mögliehen Teilrenten betragen 1/3, 1/2 oder 2/3 der Vollrente. Diese Regelung soll dem dynamischen Eintritt in den Ruhestand dienen. Deshalb sind die Hinzuverdienstgrenzen für diese Rentenbezieher auch höher als bei einer Vollrente. Bei Letzterer gelten seit 1.4.2003 i.d.R. 340 EUR monatlich im gesamten Bundesgebiet. Bei Teilrentenbeziehern richtet sich die Höhe der geltenden Grenze u.a. nach dem Aktuellen Rentenwert. difuNeue Hinzuverdienstgrenzen für Teilrentenbezieher.ZeitschriftenaufsatzDC4483SoziographieRentenversicherungErwerbstätigkeitErwerbsfähigkeitErwerbsminderungBerufsunfähigkeitRenteTeilrenteHinterbliebenenrenteZuverdienstBegrenzungAltersversorgung