Bütefisch, Wylka2000-07-182020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620003504680237https://orlis.difu.de/handle/difu/77510Kommen für eine betriebsbedingte Kündigung mehrere Arbeitnehmer in Betracht, muss der Arbeitgeber einen dieser Arbeitnehmer als Kündigungsadressaten auswählen. Die inhaltlichen Leitlinien für die entsprechende Auswahlentscheidung sind durch das Arbeitsrechtliche Beschäftigungsförderungsgesetz 1996 und das Korrekturgesetz 1999 verändert worden. Die Grundnorm des § 1 Abs. 3 KSchG wird nun durch die Regelungen in § 1 Abs. 4 KSchG und § 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO ergänzt, die tarifliche und betriebliche Auswahlregelungen bzw. die Sozialauswahl durch den Insolvenzverwalter aufgrund eines Interessenausgleichs betreffen. Die Gesetzesänderungen der letzten Jahre sind Anlass zu dieser umfassenden Betrachtung der Sozialauswahl. Insgesamt ist dabei festzustellen, dass die gesetzlichen Neuerungen die bisherigen Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten nicht gelöst haben. Nach wie vor aktuell ist insbesondere die Frage, welche "sozialen Gesichtspunkte" der Arbeitgeber bei der Auswahl des zu entlassenden Arbeitnehmers berücksichtigen muss und wann "betriebliche Bedürfnisse" Abweichungen von der Sozialauswahl ermöglichen. Die §§ 1 Abs. 4 KSchG, 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO werfen zudem neue Probleme auf. Die Darstellung zeigt nicht nur systematisch stimmige, sondern auch praktisch handhabbare Lösungen auf. difuDie Sozialauswahl. Praxisorientierte Darstellung der §§ 1 Abs. 3, 4 KSchG und 125 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 InsO.MonographieDW6115ArbeitsmarktKündigungKündigungsschutzInsolvenzSozialauswahlWeiterbeschäftigung