Kittler, Andreas2015-08-212020-01-042022-11-262020-01-042022-11-2620150939-625Xhttps://orlis.difu.de/handle/difu/215710Am 31. Dezember 2016 läuft in Nordrhein-Westfalen die Übergangsfrist für die Ausrüstung von Bestandsbauten mit Rauchwarnmeldern aus. Der Wohnungsgenossenschaft im Kreis Olpe, Südsauerland eG (WG Olpe) war es ein besonderes Anliegen, mehr zu tun, als nur die Pflicht zu erfüllen. Sie entschied sich für eine funkvernetzte Technik, die auf Sammelalarmlinien aufgeschaltet wird. Geplant ist zudem eine Aufschaltung auf die Gebäudeleittechnik, von der im Brandfall ein Hausalarm an die Zentrale der Wohnungsgenossenchaft gegeben wird.Absicherung weit über die Pflicht hinaus. Nachrüsten von Rauchwarnmelder im Bestand.ZeitschriftenaufsatzDH22152WohnungswesenWohnungsmarktWohnungsbaugenossenschaftWohnungsbestandModernisierungsmaßnahmeBrandschutzAlarmanlageLeittechnikLandesbauordnungRauchwarnmelderNachrüstungVernetzungFunktechnikFallbeispiel