1981-05-222020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261980https://orlis.difu.de/handle/difu/472540Das in § 19 Abs. 2 Nr. 2 BBauG 1960/1976 enthaltene Tatbestandsmerkmal "bebaut" erfasst alle baulichen Anlagen, die den § 29 Satz 1 BBauG liche Anlagen i.S. dieser Vorschrift als auch mindestens bauanzeigebedürftig sind, ohne Rücksicht darauf, ob sie baurechtswidrig sind und ob ihre Beseitigung zu erwarten ist. Wird die Genehmigung der Teilung eines "bebauten" Grundstücks beantragt, so setzt die Genehmigungsfähigkeit des Antrags voraus, dass das Vorhandensein der Bebauung offengelegt wird. -z-RechtBodenrechtBundesbaugesetzBebauungBodenverkehrsrechtTeilungsgenehmigungGenehmigungsfähigkeitOffenlegungsgebotRechtsprechungBVerwG-UrteilBBauG 1960/1976 §§ 19 II Nr.2, IV, 23 II 1. Genehmigungsfähigkeit als Voraussetzung für das Anlaufen der Fiktionsfrist. Begriff der Bebauung im Bodenverkehrsrecht. BVerwG, Urteil vom 6.4.1979 - 4 C 76/76, München.Zeitschriftenaufsatz053713