ERTEILT2011-06-272020-01-042022-11-252020-01-042022-11-252010https://orlis.difu.de/handle/difu/127483Der Bevölkerungsschutz in Deutschland wird hier als gesamtstaatliches Anliegen von Bund und Ländern (einschließlich der Kommunen) beschrieben. Er umfasst den Katastrophenschutz der Länder sowie den Zivilschutz des Bundes. Den Kern dieser nichtmilitärischen und nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr in Deutschland bilden die Feuerwehren, die privaten Hilfsorganisationen sowie das Technische Hilfswerk, welche die operativtaktischen Maßnahmen der Gefahrenabwehr unter Führung der Einsatzleitung (Führungsstab) der jeweiligen Katastrophenschutzbehörde durchführen. 95% der Einsatzkräfte der Katastrophenschutzorganisationen leisten ihren Dienst ehrenamtlich. Zur Koordination des Verwaltungshandelns bilden die Katastrophenschutzbehörden auf Ebene der Kreise und kreisfreien Städte sowie auf Landesebene administrativorganisatorische Stäbe (Verwaltungsbzw. Krisenstäbe). Im Verteidigungsfall bzw. bei Lagen nach dem Zivilschutzund Katastrophenhilfegesetz greift der Bund zur Sicherstellung des Zivilschutzes auf die Strukturen des Katastrophenschutzes der Länder zurück.ALLDrei Ebenen, ein Ziel. Bevölkerungsschutz. Gemeinsame Aufgabe von Bund, Ländern und Kommunen.Graue Literatur31YRZM0QDB1845Deutscher Städtetag -DST-, Köln, BerlinZivilschutzKatastrophenschutzBundBundeslandGemeindeBehördeVerwaltungsorganisationKooperationBevölkerungsschutz