Jaede, Henning1987-12-082020-05-202022-11-262020-05-202022-11-261985https://orlis.difu.de/handle/difu/538111Der Autor spricht sich für eine Erweiterung des Rechtsschutzes gegenüber planreifen Bebauungsplänen i.S. des § 33 BBauG aus. Nach seiner Auffassung entfaltet ein planreifer Bebauungsplanentwurf materiell die gleiche Rechtswirkung für die Beurteilung der Zulässigkeit von Bauvorhaben, wie ein rechtsverbindlicher Bebauungsplan i.S. des § 30 BBauG. Insoweit lehnt er die herkömmliche Beschränkung des Rechtsschutzes gegen planreife Bebauungsplanentwürfe auf die Rechtsmittel von Widerspruch und Anfechtungsklage ab und fordert die Anerkennung der Zulässigkeit der Normenkontrolle nach § 47 Abs. 7 VwGO. Dadurch würde eine umfassende Begründetheitsprüfung ohne Rücksicht auf subjektiv erhebliche Belange eröffnet und eine systemwidrige Rechtsschutzlücke geschlossen. (kl)BebauungsplanRechtsschutzPlanaufstellungNormenkontrolleParagraph 33VerwaltungsgerichtsordnungParagraph 47PlanreifeBebauungsplanverfahrenBebauungsplanentwurfBaurechtBundesbaugesetzPrinzipale Normenkontrolle planreifer Bebauungspläne?Zeitschriftenaufsatz125549