Breloer, Helge1995-03-232020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2519940323-3162https://orlis.difu.de/handle/difu/86566Ein Möbel-LKW streifte auch einer innerörtlichen Wohnstraße einen leicht in die Fahrbahn geneigten Stamm einer Platane in 3.50 m Höhe. Den dabei entstandenen Schaden an dem LKW sollte die beklagte Stadt wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht ersetzen. Das landgericht Essen wie auch in der nächsten Instanz das OLG Hamm wies die Klage des Geschädigten ab.Lichtraumprofil und Verkehrssicherungspflicht. Urteil des OLG Hamm vom 17.Mai 1994 - 9 U 30/94.ZeitschriftenaufsatzI95010560VerkehrssicherungspflichtRechtsprechungWohnstraßeLichtraumprofilStraßenbaum