1984-03-162020-05-202022-11-252020-05-202022-11-251984https://orlis.difu.de/handle/difu/503643Ein Landarbeiterhaus im Außenbereich erfüllt nur für einen landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb dienende Funktion. Zu den Anforderungen an den Nachweis für einen Vollerwerbsbetrieb in Form einer Koppelschafhaltung. Ein Landarbeiterhaus dient auch einem landwirtschaftlichen Vollerwerbsbetrieb nicht, wenn kein konkreter Wohnbedarf für einen Landarbeiter besteht, weil ein Wohnhaus auf dem Betriebsgrundstück zur Deckung des Wohnbedarfs zur Verfügung steht. Ein grundbuchlich gesichertes Wohnrecht eines Dritten muss gegebenenfalls aufgehoben oder abgelöst werden. Das Urteil stützt sich auf § 35 BBauG. -y-RechtBebauungsplanungWohnhausBaugenehmigungRechtsprechungLandarbeiterAußenbereichVollerwerbsbetriebSchafhaltungOVG-UrteilBauplanungsrecht - Landarbeiterhaus und Schafzucht im Außenbereich. § 35 Abs.1 Nr.1 und Abs.3 BBauG. OVG Lüneburg, Urteil v. 16.12.1982 - Az. 1 A 179/81.Zeitschriftenaufsatz086166