Oehmichen, UlrichSchmitz, MichaelaSeeliger, Per2003-03-102020-01-042022-11-252020-01-042022-11-2520013-89554-133-8https://orlis.difu.de/handle/difu/110090Die neue Trinkwasserverordnung wird zu einer Vielzahl von Änderungen in der Praxis führen. Leiter der Wasserversorgungsunternehmen, aber auch Vermieter von Wohnungen sowie Gesundheitsämter stehen ab 2003 neuen rechtlichen Anforderungen gegenüber. Künftig gelten neue Parameter und schärfere Grenzwerte gegenüber der alten Verordnung und dem EU- Recht, verkürzte Übergangsfristen, differenzierte Regelungen zur Überwachung und Kontrolle von Wasserversorgungsunternehmen und Hauseigentümern sowie eine Reihe neuer Untersuchungsverfahren. Labore der Versorgungsunternehmen und der Gesundheitsämter müssen bis zum 1. Januar 2003 nach einem neuen Verfahren akkreditiert sein. Zu den wichtigsten neuen Aufgaben der Gesundheitsämter gehört künftig die Überwachung aller Gebäude, in denen Wasser für die Öffentlichkeit bereitgestellt wird (z.B. Gaststätten, Krankenhäuser, Sportvereine). Neue Pflichten gibt es für die Betreiber von Regen- und Betriebswasseranlagen sowie für die Hausbesitzer beim Betrieb der Hausinstallation. Rechte und Pflichten von Versorgern, Hauseigentümern und Gesundheitsämtern werden teilweise neu geregelt. Der Kommentar erläutert die neue Trinkwasserverordnung aus juristischer und technischwirtschaftlicher Sicht. Er wendet sich an die Praktiker in den Unternehmen, Laboren und Behörden, an Juristen, Kaufleute und Naturwissenschaftler. Die Neuerscheinung befasst sich ebenso mit der Rechtslage wie mit den technisch-wirtschaftlichen Aspekten der Trinkwasserinhaltsstoffe und deren Grenzwerten und gibt somit einen ganzheitlichen Überblick. Das Buch enthält Kriterien und Entscheidungsgrundlagen für die praktische Umsetzung der neuen Verordnung in Unternehmen und Ämtern. difuDie neue Trinkwasserverordnung. Der Kommentar aus rechtlicher und technisch-wirtschaftlicher Sicht.MonographieD0112124VersorgungTrinkwasserBrauchwasserVerordnungRichtliniePrivater HaushaltTechnologieWasserrechtKommentar