Fördermittel in der Flüchtlingshilfe Was gebraucht wird – was ankommt Eine Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung Fördermittel in der Flüchtlingshilfe Was gebraucht wird – was ankommt Eine Studie des Berliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Abbildungsverzeichnis: Abb. 1: Drei Typen der Einnahme- und Förderquellen im Dritten Sektor 17 Abb. 2: Ausgabenaufkommen der befragten Organisationen 25 Abb. 3: Gesamtvolumen der Fördermittel (bis 100.000 Euro) 26 Abb. 4: Verteilung der Geldgeber nach Organisationsform 28 Abb. 5: Fördersparten nach Bundesländer 28 Abb. 6: Prozentualer Anteil der Arbeitsbereiche am Gesamtbudget 29 Abb. 7: Prozentuale Zuteilung der Finanzmittel in den Organisationen nach Arbeitsbereichen 30 Abb. 8: Kostenart nach Organisationsform 31 Abb. 9: Verteilung der Gründe, warum keine Anträge gestellt wurden 32 Abb. 10: Verteilung der Gründe, warum keine Anträge gestellt wurden, nach Organisationen 34 Abb. 11: Bezuschussung der befragten Organisationen 35 Abb. 12: Herausforderungen bei der Antragstellung 36 Abb. 13: Wahrnehmung des Zugangs zu Fördermitteln 37 Abb. 14: Information über Fördermöglichkeiten 39 Abb. 15: Verteilung der Förderinstrumente 41 Warum eine Studie zu Fördermitteln? 6 Zusammenfassung 8 1 Einleitung 13 1.1 Hat sich die Willkommenskultur institutionalisiert? 13 1.2 Forschungsdesign: Qualitative Interviews und Online-Befragung 14 2 Förderlandschaften im Wandel 17 2.1 Einnahme- und Förderquellen 17 2.2 Neue Programme, Akteure und Allianzen seit dem Sommer 2015 19 2.3 Exkurs: Engagementförderpolitik – Langfristige Entwicklungen und Herausforderungen 22 3 Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement für Geflüchtete? 25 3.1 Wer bekommt wieviel von wem? 26 3.2 Wofür werden die Mittel verwendet? 30 3.3 Wer will von wem (kein) Geld? 32 4 Hürden und Herausforderungen 35 4.1 Zeitlicher Aufwand durch Bürokratie 36 4.2 Wissen – Sprache, neue Medien und Praxiserfahrungen 37 4.3 Vereinsform als Bedingung für die Antragstellung 40 4.4 Die „Projektitis“ – Planungsunsicherheit und Innovationsdruck 40 5 Im Spagat zwischen freiwilligem Engagement und Hauptamtlichkeit 43 5.1 Umstrittene Zuständigkeiten 44 5.2 Mehr Personalstellen für das freiwillige Engagement? 46 6 Strategien und Empfehlungen 49 6.1 Für Geldgeber 50 6.2 Für Engagierte 53 Online-Fragebogen 54 Fördermöglichkeiten recherchieren – Linksammlung 58 Interviewpartner_innen* 60 Literatur 61 Inhalt * Der Unterstrich, auch Gender-Gap genannt, bietet in der Schriftsprache symbolisch Raum für Menschen, die sich nicht (nur) in der Zweigeschlechtlichkeit von Frau und Mann wiederfinden (möchten), z. B. Lehrer_innen (Quelle: Broschüre „Trans* in Arbeit. Fragen und Antworten“, Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen, 2014). 6 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt In den Jahren 2015 und 2016 erlebte unsere Gesellschaft eine große Welle der Hilfsbereitschaft: Überall im Land setzten sich Bürgerinnen und Bürger dafür ein, geflüchtete Menschen aufzunehmen, ihnen Zugang zu Wohnungen, Gesundheit, Bildung und dem Arbeitsmarkt zu schaffen und ihnen Orientierung zu geben in un- seren Städten. Die mancherorts schwierigen politischen Entwicklungen der letzten Monate haben sie nicht entmutigt: Es bleibt festzuhalten, dass das Engagement der Bevölkerung vielerorts weiterhin stark geblie- ben ist. Dabei sind nicht nur neue Initiativen und Organisationen entstanden, sondern auch viele Programme zu deren finanzieller Unterstützung. Dies ist sehr zu begrüßen und hat zu zahlreichen neuen Impulsen und zu wirkungsvollen Initiativen geführt. Die Frage war aber, ob und wie in diesem dynamischen Umfeld die För- dermittel dort ankommen, wo sie gebraucht werden. Wir haben uns daher entschlossen, genauer zu unter- suchen, welche Fördermöglichkeiten sich für das Engagement im Bereich der Flüchtlingshilfe entwickelt haben, von wem und wie sie genutzt werden und welche Probleme damit verbunden sind. Die vom Berliner Institut für empirische Integrations- und Migrationsforschung durchgeführte Untersu- chung zeigt zunächst, dass nicht nur die Menschen, sondern auch fördernde Institutionen in dieser heraus- fordernden Lage sehr viel getan und viel Engagement bewiesen haben, denn unsere Förderlandschaft ist so- wohl quantitativ als auch qualitativ gewachsen, sie ist kreativer und reicher geworden. Die Studie zeigt aber auch, dass knapp 40 Prozent der Initiativen gar keine Fördermittel beantragt haben. Da jedoch bei rund 90 Prozent aller Befragten Kosten anfallen, spielen Spenden von Privatleuten weiterhin eine zentrale Rolle. Damit ist jedoch eine hohe Planungsunsicherheit verbunden, denn diese Finanzierungsquelle kann sich jederzeit verändern. Was also ist der Grund, keine Fördermittel zu beantragen? Hierfür weist die Erhebung vor allem auf zwei Probleme hin: schwierige Zugänge und unpassende Anforde- rungen. So fehlt es rund der Hälfte der Befragten am Wissen über mögliche Fördertöpfe, über die korrekte Form der Beantragung und an der Transparenz über die darauffolgenden Prozesse. Es braucht daher in der derzeitigen Gestalt unserer Förderlandschaft offenbar mehr Informations- und Unterstützungsstellen. Warum eine Studie zu Fördermitteln? 7 Warum eine Studie zu Fördermitteln? Eine weit größere Hürde scheint hingegen in der Ausrichtung vieler Fördertöpfe zu liegen. Oftmals halten Anforderungen bei der Formulierung von Anträgen und Einschränkungen in der Verwendung die Initiativen davon ab, sich um Geldmittel zu bewerben. Dazu gehört beispielsweise, dass die Aktivitäten noch nicht be- gonnen worden sein dürfen, dass es einer gemeinnützigen Rechtsform bedarf, dass Mittel nicht frei genug verwendet werden können, um die spezifischen lokalen Bedarfe zu decken oder auch, dass der Zeitaufwand für die Beantragung nicht im Verhältnis zu den benötigten Mitteln steht. Ein Großteil der Initiativen hat zwar nur sehr geringe Einnahmen, will aber unabhängig bleiben. Die Engagier- ten in den Initiativen setzen oftmals auch eigene Geldmittel ein, um zu unterstützen. Diesem Typus der in- formell organisierten Zivilgesellschaft, der sich als eine zentrale Säule bei der Bewältigung der Flüchtlings- situation erwiesen hat und bei der Integration weiterhin erweist, sollte entsprechend mehr Rechnung in der Gestaltung der Fördermittel getragen werden. Die Ergebnisse dieser Studie stehen zunächst einmal für die aktuelle Situation in einem einzigen Segment des zivilgesellschaftlichen Handelns. Wir hoffen dennoch, dass die Erkenntnisse auch ein Anstoß sein mögen, um in anderen Feldern über Möglichkeiten und Hürden nachzudenken und im Ergebnis zu möglichst niedrig- schwelligen Förderstrukturen zu kommen. Bettina Windau Alexander Koop Director Senior Project Manager Programm Zukunft der Zivilgesellschaft Programm Zukunft der Zivilgesellschaft 8 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Seit Sommer 2015 wurde die Engagementförderung in der Flüchtlingshilfe ausgebaut: Zahlreiche Programme und Fonds der öffentlichen Hand, der Privatwirtschaft und der Zivilgesellschaft unterstützen bis heute das Engagement für Geflüchtete finanziell. Als jeden Monat viele Tausend geflüchtete Menschen ins Land kamen wurde deutlich, wie sehr staatliche Behörden auf den Einsatz der Freiwilligen angewiesen sind. Auch zwei Jahre später übernehmen Freiwillige weiterhin viele zentrale Aufgaben. Die Aktivitäten haben sich allerdings verschoben: Mussten in den ersten Monaten seit August 2015 vor allem Ankommende mit dem Allernötigsten versorgt werden, stehen mittlerweile Tätigkeiten im Vordergrund, die auf eine längerfristige gesellschaftliche Teilhabe abzielen, etwa die Unterstützung bei der Arbeits- und Wohnungssuche. Zusammenfassung 9 Zusammenfassung Für die Helfer_innen selbst stellt sich die Frage, wie sie die Nachhaltigkeit der entstandenen Netzwerke und Strukturen absichern können – z. B. durch finan- zielle Mittel. Doch obwohl mehr Geld fließt, scheint es insbesondere bei den kleineren, wenig instituti- onalisierten Initiativen nicht immer anzukommen. Die vorliegende Erhebung untersucht, mit welchen Hürden und Herausforderungen Organisationen1 des freiwilligen Engagements für Geflüchtete beim Zugang zu Fördermitteln konfrontiert sind und wie sie diese überwinden können. Die Erhebung wurde durch 34 qualitative Interviews zwischen Februar bis April 2017 umgesetzt. Zu den Gesprächspart- nern zählten überwiegend freiwillig Engagierte, hauptamtliche Mitarbeiter_innen sowie Verwal- tungsmitarbeiter_innen aus vier Bundesländern, aber auch Freiwilligenagenturen, Fördermittelgeber und Expert_innen. Um die Datenbasis zu erweitern, wurde die qualitative Erhebung durch eine bundes- weite Online-Umfrage ergänzt, an der sich 556 Or- ganisationen beteiligten. Förderlandschaften im Wandel In den letzten beiden Jahren wurde kurzfristig sehr viel Geld freigesetzt – sowohl vom Bund, von den Ländern als auch aus der Gesellschaft. Allerdings weist unsere Befragung darauf hin, dass diese För- dermittel oft nicht an die Freiwilligen vor Ort wei- tergeleitet und an ihren tatsächlichen Bedarfen aus- gerichtet werden konnten. Die Organisationen, bei denen das Geld tatsächlich ankam, waren zum Teil überfordert, weil die Mittel bis Ende des Jahres gar nicht schnell genug ausgegeben werden konnten. Zugleich herrschte Planungsunsicherheit, da die Fi- nanzierung meist nur für das aktuelle Haushaltsjahr gesichert war. Förderungen sind und waren nur sel- ten in eine langfristige Förderstrategie eingebettet. 1 Der Begriff der Organisationen wird in dieser Studie als Oberbegriff verwendet für unterschiedliche Vereinigungen von Menschen, die sich freiwillig für Geflüchtete engagieren, darunter Initiativen, Vereine, Verbände, kirchliche Vereinigungen etc. Zur Begriffsbestimmung siehe Kap. 1.2. Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement? Bei fast allen befragten Organisationen fallen Kos- ten an (88,9 % der an der Umfrage Beteiligten). Einnahmequellen – hohe Bedeutung von Privatspenden › Das Spektrum der jährlichen Einnahmen ist breit und reicht bis zu 100.000 Euro. Die mit Ab- stand meisten Organisationen (50 %) verfügten im Jahr 2016 über recht geringe Einnahmen von bis zu 5.000 Euro. Weitere 40 Prozent nahmen bis zu 100.000 Euro ein und einige wenige sogar noch mehr. › Initiativen, Vereine und kirchliche Organisati- onen bestreiten den allergrößten Teil ihrer fi- nanziellen Mittel aus privaten Spenden. Bei den Initiativen ist der Anteil an Privatspenden an ihren gesamten Einnahmen mit 57,1 Prozent am höchsten. Die meisten interviewten Organisa- tionen berichten von einer relativ konstanten Spendenbereitschaft, bereiten sich allerdings auf eine Abnahme des Spendenflusses vor. › Initiativen finanzieren sich verglichen mit den anderen Organisationsformen mit einem Anteil von 18,3 Prozent am wenigsten aus öffentlichen Mitteln. Im Gegensatz dazu finanzieren sich eta- blierte Träger wie Wohlfahrtsverbände zu 61,4 Prozent aus öffentlichen Mitteln. › Mittel aus Töpfen der Europäischen Union spie- len wegen der hohen Zugangsbarrieren und des erforderlichen Eigenanteils kaum eine Rolle. 10 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Verwendung der Mittel – Schwerpunkt „Praktische Hilfe“ › Der größte Anteil der Mittel wird für den Bereich der „Praktischen Hilfe“ (17,3 %) aufge- wendet, darauf folgen Mittel für „Unterricht“ (16,7 %) und „gemeinschaftliche Aktivitäten“ (16,2 %). › Die qualitativen Interviews geben Hinweise da- rauf, welche Kosten in den Bereich der prakti- schen Hilfe fallen. Einige Befragte geben hohe Fahrtkosten an, einige können sich ihr Engage- ment deswegen kaum leisten. Zum Teil finanzie- ren die Freiwilligen persönlich in erheblichem Maße direkte Bedarfe der Geflüchteten (z.  B. Wohnungseinrichtungen, Anwaltskosten). › Die Organisationsform hat Auswirkungen auf die Anteile der Kostenarten. Verbände geben über die Hälfte ihrer Mittel für Personalkos- ten aus, Initiativen dagegen den überwiegenden Teil, fast 70 Prozent, für Sachmittel. Bei Verei- nen und Kirchen dagegen ist das Verhältnis zwi- schen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten eher ausgewogen. Unabhängigkeit und Pragmatismus als Auswahlkriterien › 45,4 Prozent derjenigen, die keine Fördermit- tel beantragten, gaben als Begründung an, dass sie über ihre Mittel frei verfügen möchten. 37,8 Prozent wollen unabhängig bleiben. › Unter Unabhängigkeit verstehen die heteroge- nen Organisationen, die an der qualitativen Be- fragung teilnahmen, unterschiedliche Dinge. Das Bedürfnis nach Unabhängigkeit vom Staat kann mit der Angst verbunden sein, in ein Abhängig- keitsverhältnis zur Kommunalverwaltung zu ge- raten, als Lückenfüller zu fungieren oder aber Teil eines Systems zu werden, das man politisch ablehnt. Auch bei Geldern aus der Privatwirt- schaft, von Stiftungen oder Kirchen wird zum Teil genau geprüft, von wem eine Spende kommt und ob die Ziele der Organisationen überein- stimmen. › Unabhängigkeit kann auch bedeuten, dass gar keine oder kaum finanzielle Mittel gewünscht werden. Ein Argument dafür ist die Eigensinnig- keit des freiwilligen Engagements, das sich nicht entlang von Finanzierungsstrukturen aufstellt. › Bei anderen Organisationen überwiegt der Pragmatismus: Auswahlkriterien sind dann z. B. ein geringer zeitlicher Aufwand zur Beantra- gung und Abwicklung der Gelder oder persön- liche Kontakte zu den Geldgebern. Hürden und Herausforderungen 63 Prozent der Befragten gab an, in den letzten fünf Jahren Anträge auf Fördermittel gestellt zu haben. Organisationen, die länger bestehen, stellten häufi- ger Anträge. Nur 50,8 Prozent der Organisationen, die seit ein bis zwei Jahren bestehen, beantragten Gelder. Diejenigen, die Fördermittelanträge stell- ten, waren dabei häufig erfolgreich: 82,7 Prozent gaben an, dass mindestens die Hälfte ihrer Anträge zum Ziel führten. Nichtsdestotrotz nehmen nur 12,9 Prozent den Zugang zu Fördermitteln als leicht bis besonders leicht wahr. Das Problem im Zugang zu Fördermitteln liegt also nicht darin, dass gestellte Anträge abgelehnt werden, sondern in Hürden, die dazu führen, dass Anträge gar nicht erst gestellt oder im Antragsprozess abgebrochen werden. Wissen – Sprache, neue Medien und Praxiserfahrungen › Knapp die Hälfte der Befragten gibt den Zugang zu Wissen über Fördermittel als Herausforde- rung an, mit der sie bei der Beantragung und Ab- wicklung von Fördermitteln konfrontiert seien. Dabei geht es um technisches Wissen, Erfah- rungswissen und Sprachkenntnisse. Fördergel- der können deswegen an diejenigen größeren Organisationen gehen, die ohnehin schon einen besseren Zugang besitzen. 11 Zusammenfassung › Als Informationsquellen über Fördermöglich- keiten dienen vor allem Netzwerke (61 %), ge- folgt von Ehrenamtskoordinationen (45,9 %) und Kommunen (37,6 %). Unterstützung bei der Beantragung von Fördergeldern bekommen die Organisationen von der Kommune (19,3 %), ge- folgt von den Netzwerkpartnern (17,8 %) und den Geldgeber selbst (13,2 %). Zeitlicher Aufwand durch Bürokratie › Der zeitliche Aufwand ist die am häufigsten ge- nannte Herausforderung bei der Beantragung und Abwicklung von Fördergeldern (69,6 %). Vereinsform als Bedingung für die Antragstellung › Von denjenigen, die keine Anträge stellten, ga- ben die meisten (58 %) an, die Bedingungen für eine Antragstellung nicht zu erfüllen. Insbeson- dere viele der neu gegründeten Willkommens- initiativen sind sowohl bei der Beantragung von Fördermitteln als auch bei der einfachen Erstat- tung von Kosten auf größere Verbände, Vereine oder Kirchen angewiesen, da sie selbst nicht ins- titutionalisiert sind (z. B. in Form von Vereinen). Eine Vereinsgründung kommt aber nicht für alle Initiativen in Frage. Ein Grund kann der Grad an (Un-)Verbindlichkeit in der entstandenen Orga- nisierung sein, den die Freiwilligen durch eine formelle Vereinsstruktur bedroht sehen. Die „Projektitis“ – Planungsunsicherheit und Innovationsdruck › Von den befragten Organisationen der ehren- amtlichen Flüchtlingshilfe erhalten nur 17,5 Prozent der Organisationen eine Dauerförde- rung; 63,8 Prozent werden durch Projektförde- rungen unterstützt und bei 68,1 Prozent wer- den nur einzelne Maßnahmen gefördert. Die Projektförderung stellt insbesondere für klei- nere, jüngere Initiativen ein Problem dar, da sie kaum Kapazitäten besitzen, fortwährend neue innovative Projekte zu entwickeln. Im Spagat zwischen freiwilligem Engagement und Hauptamtlichkeit Freiwillige handeln die Grenze zwischen freiwilligem Engagement und Hauptamt unterschiedlich aus. Viele empfanden Handlungsdruck angesichts man- gelhafter staatlicher Strukturen und des akuten Be- darfs von Seiten der Geflüchteten. Damit diese nicht endlos auf bestimmte Leistungen warten müssen, organisieren freiwillige Helfer_innen Übergangs- lösungen. Ohne den wirksamen Abbau der Defizite in den Verwaltungen tendiert dieses Engagement dazu, sich zu verstetigen. Da Behörden auf freiwil- liges Engagement in vielerlei Hinsicht angewiesen sind, haben sich die Freiwilligen zum Teil eine starke Verhandlungsposition gegenüber den Behörden er- arbeitet. Manche Organisationen wünschen sich bezahltes Personal. Im Bereich der freiwilligen Flüchtlingshilfe sind in den letzten Jahren einige Kombinationen von freiwilligem Engagement und Hauptamt entstan- den. Die Studie hat drei Modelle identifiziert: (1) ein hauptamtlicher Rahmen mit intensiver Betreuung der freiwillig Engagierten, (2) die Schaffung gering- fügig entlohnter Stellen, die von den freiwillig En- gagierten selbst besetzt und ausgestaltet werden sowie (3) die Koordination als Serviceangebot an das ansonsten unabhängige Engagement. 12 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Strategien und Empfehlungen Für Geldgeber: Lokale Bedarfe identifizieren. Geldgeber sollten stärker ex- plorativ und „bottom-up“ die Bedarfe der Organisationen identifizieren, bevor aufwändige Förderprogramme entwi- ckelt werden. Die Engagierten schätzen es sehr, wenn Geld- geber dazu persönlich mit ihnen in Kontakt treten. Die För- derung des Engagements für Geflüchtete sollte nicht isoliert von anderen Formen des zivilgesellschaftlichen Engage- ments vor Ort betrachtet werden. Informations- und Unterstützungsangebote schaffen. Die Freiwilligen benötigen verbesserte und systematischere In- formationsangebote über Fördermittel. Kommunale Koordi- nationsstellen, Freiwilligenagenturen oder eigens zu diesem Zweck eingerichtete Servicestellen sollten in der Beantra- gung von Fördergeldern geschult werden und den Freiwilli- gen konkrete Unterstützung bei der Antragstellung bieten. Speziell unterstützt werden sollten Geflüchteten-Selbstor- ganisationen, die aufgrund der Sprache vor zusätzlichen Bar- rieren stehen. Niedrigschwellige Förderungen anbieten. Insbesondere die kleineren, informellen Initiativen benötigen Gelder für ihre alltägliche Arbeit. Die Verwaltungen sollten die unbürokra- tische Kostenerstattung ermöglichen und die Bündelung von Spendengeldern beispielsweise über Bürgerstiftungen er- leichtern. Zivilgesellschaft bei der Geldvergabe einbinden. Geldgeber können die Zivilgesellschaft selbst entscheiden lassen, wel- che Organisation/welches Projekt eine Förderung bekom- men soll, z. B. indem sie die Nachbarschaft über Projekte im Stadtteil informieren und über die Geldvergabe abstimmen lassen. Verfahren vereinfachen und transparent gestalten. Etwa die Hälfte derjenigen, die Fördermittel beantragt haben, nahm den Prozess als schwierig bzw. sehr schwierig wahr. Viele haben hierdurch die Antragstellung sogar abgebrochen. Die Verfahren sollten daher deutlich vereinfacht werden. Bedarf nach Unabhängigkeit anerkennen, Bestimmungen verringern, Spielräume vergrößern. Ein großer Teil der neu gegründeten Initiativen möchte unabhängig bleiben. Die Geldgeber sollten formale Auflagen von Fördereinrichtun- gen von der nötigen Vereinsform bis zum umfangreichen Be- richtswesen und damit verbundene Einschränkungen über- arbeiten und vereinfachen, um auch kleine Initiativen mit geringen Kapazitäten zu erreichen. Fördermittel auch für bereits laufende Aktivitäten bereit- stellen. Viele Förderrichtlinien sehen vor, dass Mittel aus- schließlich für noch nicht begonnene Projekte vergeben wer- den. Damit werden all jene ausgeschlossen, die angesichts der Dringlichkeit der Problemlage spontan eingesprungen sind und kreativ neue Lösungen ausprobiert haben. Förde- rungsrichtlinien sollten dies berücksichtigen und nicht nur neue Aktivitäten, sondern auch bereits laufende fördern. Freiwilligenagenturen als Vermittler. Bisher spielen Freiwil- ligenagenturen eine marginale Rolle in der Organisation der Freiwilligenarbeit mit Geflüchteten. Die lokalen Freiwilligen- agenturen stellen aber als lokale Infrastruktureinrichtungen potenziell interessierten Bürger_innen Informations-, Bera- tungs-, Vermittlungs- und Qualifizierungsangebote zur Ver- fügung. Um diese Strukturen zu stabilisieren wäre es sinnvoll, Freiwilligenagenturen mit einer besseren Grundfinanzierung auszustatten. Für Engagierte: Netzwerke bilden. Wenn sich die lokalen Initiativen und Ver- eine vernetzen und als gemeinsamer Akteur gegenüber öf- fentlichen und privaten Förderern auftreten, können sie ihren Forderungen nach finanzieller und ideeller Unterstüt- zung besser Nachdruck verleihen. Privatspender und Unternehmen einbinden. In der Finan- zierung durch Privatspenden steckt bürgergesellschaftliches Potenzial: Spender_innen, die keine Zeit haben, selbst aktiv zu werden, können über niedrigschwellige Angebote stärker in das Engagement und ein zivilgesellschaftliches Netzwerk eingebunden werden. Die Geldgeber agieren dann – gemein- sam mit den freiwillig Engagierten, Hauptamtlichen und den Geflüchteten selbst – als bürgergesellschaftliche Akteure. 13 Einleitung1 1.1 Hat sich die Willkommenskultur institutionalisiert? Zwei Jahre nach der erheblichen Zunahme zivilge- sellschaftlicher Hilfsbereitschaft für Geflüchtete ab dem Sommer 2015 stellt sich die Frage der Nach- haltigkeit der in dieser Zeit entstandenen Netz- werke und Strukturen. Damals entstanden überall in Deutschland zunächst von Bürger_innen spon- tan gegründete Initiativen, vor allem in Orten oder Stadtteilen, in denen zuvor keine Freiwilligen aktiv waren. Bereits seit 2011 hatten sich verstärkt zivil- gesellschaftliche Strukturen herausgebildet, um für geflüchtete Menschen eine Kultur des Ankommens zu etablieren und praktische Orientierung im Alltag zu leisten (Hamann et al. 2016: 12 f.). Die Initiativen wurden, das haben Forschungen in diesem Feld früh gezeigt, teilweise auch als Reaktion auf fremden- feindliche Stimmungen und Mobilisierungen gegrün- det und dienten großen Teilen der Engagierten als Möglichkeit, diesen Tendenzen ganz praktisch und scheinbar „unpolitisch“ etwas entgegenzusetzen (Karakayalı und Kleist 2016; Karakayalı et al. 2017). Die vorliegende Studie zeigt, dass das Engagement für Geflüchtete nach wie vor hoch ist. Dieses Ergeb- nis bestätigen auch Forschungen, die auf bevölke- rungsrepräsentativen Umfragen beruhen. Demnach sind weiterhin ca. zehn Prozent der Bevölkerung (Ahrens 2017) in diesem Bereich aktiv. Daten aus dem Religionsmonitor (Nagel und El-Menouar 2017) lassen auf eine noch höhere Beteiligung schließen. Allerdings haben sich die Schwerpunkte der Akti- vitäten leicht verschoben. Hatten Freiwillige in den ersten Monaten seit August 2015 vor allem Ankom- mende mit dem Allernötigsten zu versorgen, ste- hen mittlerweile Tätigkeiten im Vordergrund, die auf eine längerfristige gesellschaftliche Teilhabe ab- zielen, etwa die Vermittlung von Arbeits- oder Aus- bildungsstellen und die Beschaffung angemessenen Wohnraums jenseits von Sammelunterkünften. Vor diesem Hintergrund haben viele Beobachter_ innen erwartet, dass sich die Initiativen nachhaltig aufstellen würden, vor allem durch Vereinsgründun- gen. Wie Daten aus den Studien zur Ehrenamtlichen Flüchtlingsarbeit (EFA) zeigen, waren Initiativen oder Projekte und selbstorganisierte Gruppen 2015 zur häufigsten Organisationsform (insbesondere in Land- und Kleinstädten) geworden, während der Anteil von Vereinen gegenüber dem Vorjahr nachgelassen hatte (Karakayalı und Kleist 2016: 22). Auch Ende 2016 waren mehr als 35 Prozent derjenigen, die sich für Geflüchtete engagieren, in Initiativen und nur knapp 17 Prozent in Vereinen aktiv. In der für diese Studie vorgenommenen Befragung ist der Anteil der Initia- tiven noch höher und liegt bei knapp 50 Prozent. Es kann sein, dass dieser Anteil Folge eines Selektionsef- fektes ist, weil möglicherweise Mitglieder solcher In- itiativen häufiger bereit waren, an unserer Umfrage teilzunehmen. Dennoch ist das Ergebnis unerwartet. Umso wichtiger erscheint die Erforschung dieser in- formellen Teile der Zivilgesellschaft. Ob mit oder ohne Vereinsgründung – die Freiwilli- gen haben ihre Arbeit in vielen Bereichen professi- onalisiert. Innerhalb der Organisationen haben sich Leitungs- oder Steuerungsgruppen herausgebildet, aber auch thematische Arbeitsgruppen, die die Brei te der Aktivitäten abdecken. Bereits früh erwies es sich als notwendig, die vielfältigen Anfragen, Be- darfe und Angebote zu koordinieren, sodass in vie- len Gemeinden Koordinationsstellen entstanden 14 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt sind (siehe Hamann et al. 2016). Während diese voll- oder halbfinanzierten Stellen meist in den Verwal- tungen der Kommunen angesiedelt waren, sind mit der Dauer des Engagements auch bei den Organisa- tionen der freiwillig Engagierten aufgabenspezifi- sche Stellenbedarfe entstanden. Schnell hat sich nicht nur in der allgemeinen Öf- fentlichkeit, sondern auch bei den demokratischen Parteien die Einsicht etabliert, dass sich die Mam- mut-Aufgabe der Integration von beinahe einer Million Geflüchteter angesichts kaum existierender staat licher Strukturen in diesem Bereich ohne die Beteiligung Freiwilliger nicht würde bewältigen las- sen. Auch aus diesem Grund existieren mittlerweile in allen Bundesländern mehr oder weniger ausge- baute Förderstrukturen, mit denen freiwilliges En- gagement auch finanziell unterstützt wird. Ein wei- teres Motiv bei der staatlichen Förderung ist die symbolische Anerkennung des Engagements, die sich auch in zahlreichen Preisen für freiwillig Enga- gierte ausdrückt. Daneben haben viele private Stif- tungen und Bürgerstiftungen eigene, auf die Flücht- lingsarbeit bezogene Programme eingerichtet. Trotz dieser recht schnell und flächendeckend ent- standenen Strukturen haben viele freiwillig Enga- gierte den Eindruck, dass bei ihnen „das Geld nicht ankommt“. Vor diesem Hintergrund haben wir danach gefragt, mit welchen Hürden und Herausforderungen die Organisationen konfrontiert sind und wie diese Hür- den überwunden werden können. Diese Studie setzt jedoch die Notwendigkeit der Finanzierung des En- gagements nicht voraus, sondern fragt auch danach, ob, wofür und von wem freiwillig Engagierte mone- täre Förderung beanspruchen wollen. „Wir bekommen derzeit Einladungen aus dem ganzen Bundesgebiet zu Vernetzungstreffen oder Arbeitsworkshops. Dahinter liegen Fördermittel, die zum großen Teil aus Bundestöpfen kommen. [...] Das ist für mich alles rausgeschmissenes Geld. Und das ärgert mich, weil das sind ja nicht nur wir, die gerne mehr machen würden, wenn wir die Möglichkeit hätten, es gibt noch viel kleinere Initiativen oder Gruppierungen von Menschen, die helfen möchten, die das aber schlicht und ergreifend gar nicht können, weil sie die finanziellen Mittel dazu gar nicht haben.“ (Claudia Poser-Ben Kahla, Akzeptanz e. V., Gera) 1.2 Forschungsdesign: Qualitative Inter- views und Online- Befragung Zur Beantwortung der Forschungsfrage wurde ein multi-methodisches Vorgehen gewählt. Im Zentrum stand eine qualitative Befragung in Form von Tele- fon-Interviews. Diese wurde ergänzt um eine quan- titative Befragung per Online-Fragebogen, um eine größere Zahl von Organisationen zu erreichen und die Datenbasis zu verbreitern. Qualitative Interviews Für den qualitativen Teil der Studie wurden vier Bun- desländer ausgewählt: Bayern, Berlin, Niedersach- sen und Thüringen. Ziel dieser Auswahl war nicht der Vergleich der unterschiedlichen Landesförder- strukturen, vielmehr die Herstellung eines mög- lichst breiten Querschnitts aus den verschiedenen Rahmenbedingungen, die die Finanzierungsmög- lichkeiten und Unterstützungsangebote des freiwil- ligen Engagements prägen. Dazu wurde sowohl die geographische Lage (Ost/West), die Zahl der Ein- wohner, die Zahl der Asylanträge, die Sozialstruk- tur (Arbeitslosenquote, Einwohner_innen mit Migra- tionshintergrund, finanzielle Situation der Länder) als auch der politische Kontext (aktuelle Landesre- gierungskoalitionen) berücksichtigt. Pro Bundes- land wurden dann jeweils ein bis zwei Landesstellen interviewt, in deren Zuständigkeitsbereich die För- derung der Freiwilligenarbeit für Geflüchtete oder des bürgerschaftlichen Engagements allgemein fällt (Landesintegrationsbeauftragte, Sozialministerium, Landesbevollmächtigte für Engagement). Ziel die- ser Interviews war es, einen Überblick über die exis- tierenden Fördermöglichkeiten zu gewinnen und Informationen zu den (politischen) Zielsetzungen von Landesförderungen im Bereich der freiwilligen Flüchtlingshilfe zu bekommen. Für die Auswahl der Kommunen in diesen vier Bun- desländern wurde die 2016 im Auftrag der Bertels- mann Stiftung entstandene qualitative Studie zu den „Koordinationsmodellen und Herausforderun- 15 Einleitung | 1 gen Flüchtlingshilfe in den Kommunen“ zugrunde ge- legt (Hamann et al. 2016). Die damals interviewten ehrenamtlichen Koordinator_innen wurden erneut kontaktiert. Dadurch sollte es möglich werden, die Herausbildung von Förderstrukturen parallel zur all - gemeineren Entwicklung des Engagements zu be- trachten (z. B. Aufgabenverschiebung, Mitglieder- schwund, Verhältnis zur Kommunalverwaltung). Nach einer Netzrecherche wurden dann weitere Kom munen ausgewählt, wobei darauf geachtet wurde, dass pro Bundesland möglichst eine Klein-, Mittel- und Großstadt vertreten ist. Schließlich wur- den etwa 50 Organisationen kontaktiert, die Rück- laufquote betrug etwa 35 Prozent. In Folge der Interviews mit den freiwillig Engagier- ten oder hauptamtlichen Mitarbeiter_innen der Or- ganisationen gingen wir nach dem Schneeballsys- tem vor: Wir fragten die Interviewpartner_innen nach dem/der im Themenfeld zuständigen Verwal- tungsmitarbeiter_in in der Kommune oder im Land- kreis, über die Fördergelder für die Flüchtlingsar- beit verteilt oder vermittelt werden. Das konnte die städtische Ehrenamtskoordination, eine Stelle für Flüchtlingskoordination, die kommunale Integrati- onsbeauftragte oder das Landratsamt sein. Die Kon- taktaufnahme mit dem Verwaltungspersonal gestal- tete sich jedoch in vielen Fällen schwierig, sodass wir stattdessen mehr Interviews mit Organisationen als anfangs geplant durchführten. Die Erhebung ver- folgt nicht den Anspruch einer umfassenden Lokal- studie. Zusätzlich führten wir zwei Interviews mit Frei- willigenagenturen, um deren Bedeutung in den Förderstrukturen einschätzen zu können. Außer- dem sprachen wir mit zwei Geldgebern, die uns mit Blick auf den Wandel der Förderlandschaft im Zuge der Ereignisse im Sommer 2015 besonders in- teressant erschienen: dem Stiftungsbündnis aus Niedersachsen („Stiftungen helfen“), das das En- gagement unter schiedlicher Stiftungen bündelt und niedrigschwellige Hilfe für Willkommensinitiativen anbieten möchte, sowie mit dem Programm „500 Land Initiativen“ des Bundesministeriums für Ernäh- rung und Landwirtschaft (BMEL) (siehe Kap. 2.2). Hinzu kamen zwei Experteninterviews: mit Thors- ten Schmotz, einem Fördermittelratgeber, sowie Dr. Holger Krimmer vom Stifterverband, Leiter der Ge- schäftsstelle ZiviZ (Zivilgesellschaft in Zahlen). 2 Teilnehmer_innenzahlen der Online-Umfrage in den einzelnen Bundesländern: BW: 81; BY: 100; BE: 24; BB: 18; HB: 5, HH: 17; HW: 22; MV: 6; NI: 44; NW: 76; RP: 25; SL: 4; SN: 16; ST: 9; SH: 28; TH: 19. Insgesamt wurden 34 leitfadengestützte Telefon- interviews durchgeführt, der Großteil im Zeitraum von Februar bis April 2017. Die Interviews wurden anschließend im qualitativen Verfahren inhaltsana- lytisch anhand eines Kategoriensystems in einer Mi- schung aus deduktiven und induktiven Kategorien ausgewertet. Bundesweite Online-Umfrage Aufbauend auf den ersten Befunden aus den quali- tativen Interviews haben wir einen Online-Fragebo- gen entwickelt. Die Umfrage richtete sich an Orga- nisationen der freiwilligen Flüchtlingsarbeit in ganz Deutschland, da die Stichprobe sonst zu klein gewe- sen wäre; sie wurde von Ende März bis Anfang April 2017 durchgeführt. Zu Beginn der Erhebung schick- ten wir rund 1.000 E-Mails an Organisationen aus dem Bereich des freiwilligen Engagements für Ge- flüchtete, mit der Bitte, die Fragebögen auszufüllen und die Umfrage an andere Organisationen weiter- zuleiten. Koordinationsstellen, Landesflüchtlings- räte, Informationsportale der Bundesländer und Vernetzungsinitiativen dienten als wichtige Schnitt- stellen. Wir erhielten 556 vollständig ausgefüllte Fragebö- gen zurück. Die Quote beendeter Fragebögen lag bei 29,5 Prozent. Zwischen den vertretenen Bun- desländern liegt zum Teil eine hohe Diskrepanz vor: Während beispielsweise 120 Organisationen aus Bayern und 95 aus Baden-Württemberg an unserer Umfrage teilnahmen, sind es aus Bremen, Mecklen- burg-Vorpommern und dem Saarland nur fünf bzw. sechs.2 Diese ungleiche Verteilung ist vermutlich be- dingt durch die von uns genutzten Kommunikations- strukturen (Mailverteiler, die die Organisationen (nicht) erreichten), aber auch die unterschiedlichen Bevölkerungszahlen und den unterschiedlichen Or- ganisationsgrad sowie die (Un-)Beständigkeit des Engagements. In Bayern gibt es beispielsweise eine relativ breit ausgebaute Infrastruktur des freiwil- ligen Engagements und eine starke Vernetzung der Helferkreise. Die Aussagekräftigkeit der Umfrage- ergebnisse ist durch diese unterschiedliche Vertei- lung eingeschränkt. Anschließend wurden die Ergebnisse der qualitati- ven Interviews und der Online-Befragung miteinan- 16 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt In der Auswahl der Interviewpartner_innen für un- sere Studie haben wir versucht, diese Heterogenität möglichst gut abzubilden. Zudem war uns wichtig, dass sich darunter auch Migranten-Organisationen und Geflüchteten-Selbstorganisationen befinden, die bisweilen mit spezifischen Hürden im Zugang zu Fördermitteln konfrontiert sind. Im Folgenden sprechen wir von Organisationen des freiwilligen Engagements und meinen damit alle Or- ganisationsformen, in denen sich der Großteil der Mitglieder unentgeltlich engagiert, selbst wenn ei- nige hauptamtliche Personalstellen geschaffen wur- den. An einigen Stellen differenzieren wir zwischen Initiativen, Vereinen, Verbänden und Gruppen, die an die Kirche angebunden sind, und kirchlichen Trägern, um die Spezifika der unterschiedlichen Organisati- onsformen im Zugang zu Fördermitteln hervorzuhe- ben. An unserer qualitativen Befragung nahmen sie- ben Initiativen, neun Vereine und drei Verbände teil. Bei unserer Online-Umfrage sollten die Teilnehmer_ innen anfangs die Frage beantworten, als was sie ihre Organisation bezeichnen würden. 279 Initiativen, 146 Vereine, 40 Verbände, 26 kirchliche oder reli- giöse Vereinigungen nahmen teil. Außerdem wurde der Fragebogen von 56 sonstigen Organisationen (u. a. staatliche oder private Einrichtungen, Stiftung- en, Einzelpersonen) beantwortet. Die Antworten aller dieser heterogenen Organisa- tionen wurden in der Auswertung der Umfrage be- rücksichtigt. Da im Rahmen dieser Studie aber pri- mär die Unterschiede zwischen Initiativen ohne Vereinsform, Vereinen, Verbänden und der Kirche von Interesse sind, stellen wir an einigen Stellen nur diese Organisationsformen im Verhältnis zu den üb- rigen Ergebnissen der Umfrage dar. Die Engagementforschung verwendet eine Vielzahl von Begriffen – ehrenamtliches, bürgerschaftliches, soziales, freiwilliges Engagement oder Freiwilligen- arbeit. Wir verwenden hier den Begriff des freiwil- ligen Engagements oder sprechen von Freiwilligen/ Aktiven der Organisationen. Denn nur wenige wür- den ihr Engagement für Geflüchtete wohl als „bür- gerschaftlich“ bezeichnen. Und der Begriff des Eh- renamtes scheint angesichts der oft informellen Partizipationsformen jenseits eines repräsentati- ven „Amtes“ nicht mehr zeitgemäß (vgl. Hamann et al. 2016: 16). der verglichen. Durch das In-Beziehung-Setzen der unterschiedlichen Ergebnisse war es einerseits mög- lich, die Relevanz von Interviewpassagen mithilfe einer größeren Datenbasis besser einordnen zu kön- nen. Andererseits konnten in den persönlichen Ge- sprächen Erklärungsansätze für die Fragen, die die quantitative Erhebung aufwarf, gefunden werden. Hervorzuheben ist, dass weder die qualitativen noch die quantitativen Ergebnisse dieser Studie reprä- sentativ sind für die Gesamtheit des Engagements für Geflüchtete. Bei den Ergebnissen der qualitati- ven Befragung handelt es sich nicht um quantitativ nachweisbare Tatsachen, sondern um Hypothesen, die aus den Interviews in einem „spiralförmig-her- meneutisch“ angelegten Interpretationsprozess ge- wonnen wurden (Kruse 2015: 48). Die Ergebnisse der Online-Befragung sind nicht repräsentativ, da die Stichprobe nicht zufallsgeneriert ist, weil es kei- ne größeren Datensätze insbesondere der informel- len Initiativen gibt. Heterogene Formen und Organisationen des Engagements – eine Begriffsklärung Wie bereits einleitend erläutert, schlossen sich ver- stärkt im Zuge der Ereignisse im Sommer 2015 viele Menschen, die praktische Solidarität mit Geflüchte- ten zeigen wollten, in losen Initiativen zusammen, die als „Willkommensinitiativen“ oder „Helferkreise“ bekannt wurden. Diese zunächst kaum organisierten und institutionalisierten Teile der Zivilgesellschaft sind von besonderem Interesse, da es sich um ein relativ neues Phänomen handelt. Trotzdem wurden für diese Studie nicht nur diese jüngeren Initiativen ausgewählt, weil sie der Heterogenität der Formen und Organisationen des freiwilligen Engagements für Geflüchtete nicht gerecht würden: Das Feld um- fasst Helferkreise, die von der Kirche oder Wohl- fahrtsverbänden koordiniert werden, über selbstor- ganisierte Initiativen, die oftmals im Umkreis der Unterkünfte für Geflüchtete entstanden sind, über Vereine, die aus Initiativen hervorgegangen sind, bis hin zu ehrenamtlichen Beratungsstellen, die seit 20 bis 30 Jahren bestehen. Letztere sind insbeson- dere deswegen interessant, weil sie bereits viele Er- fahrungen mit der Beantragung von Fördermitteln gemacht haben und sich auch ihre Arbeit mit dem Zuzug von Geflüchteten und dem Anstieg von Frei- willigen im Sommer 2015 verändert hat. 17 Das folgende Kapitel soll einen ersten Überblick über die Veränderungen der Förder- landschaft im Bereich Migration/Integration bieten. Zur begrifflichen Orientierung werden zunächst zentrale Unterscheidungen von Einnahme- und Förderquellen erläutert (2.1), um dann alte und neue Geldgeber und die Zielsetzungen der neuen Förderprogramme vorzustellen (2.2). Darauf folgt eine kurze Skizzierung einiger wichtiger Entwicklungen und Herausforderungen der Engagementförderung in Deutschland (2.3). Förderlandschaften im Wandel2 2.1 Einnahme- und Förderquellen Freiwillig Engagierte sind mit einer sehr heteroge- nen Förderlandschaft in Deutschland konfrontiert. Es gibt vielfältige Möglichkeiten, diese Landschaft zu be- schreiben. Wir unterscheiden hier zunächst zwischen drei Typen von Einnahme- und Förderquellen für zi- vilgesellschaftliche Organisationen bzw. Organisatio- nen des sogenannten Dritten Sektors: Staatliche Förderungen Staatliche Förderungen, auch öffentliche Förder- mittel genannt, werden von der EU, dem Bund, dem Land oder den Kommunen vergeben. Die Geldge- ber lassen sich jedoch in den meisten Fällen nicht klar voneinander abgrenzen, da öffentliche Förder- programme oft aus unterschiedlichen Töpfen finan- ziert und über unterschiedliche Ebenen abgewickelt werden, sodass diverse Mischformen entstehen. Die Vergabe der Gelder kann z.  B. als Zuwendung, als Leistungsauftrag oder als Kostenerstattung er- Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 1 Drei Typen der Einnahme- und Förderquellen im Dritten Sektor Private Förderquellen Projekt- förderung Mitglieds- beiträge Institutionelle Förderung Dauer- förderung Stiftungs- gelder Spenden von Unter- nehmen Spenden von Privat- personen E ig en e Ei nnahm en Staatliche Förderu n gen Sonstiges Initiative 18 Koordinationsmodelle und Herausforderungen ehrenamtlicher Flüchtlingshilfe in den Kommunen folgen. Darüber hinaus unterscheidet man unter- schiedliche Förderarten der öffentlichen Geldgeber: die Projektförderung und die institutionelle För- derung. Während bei einer projektbezogenen För- derung ein konkretes Projekt mit ganz konkreten Zielen zeitlich befristet gefördert wird, meint die in- stitutionelle Förderung die dauerhafte Grundfinan- zierung durch die öffentliche Hand, die sowohl mit einer längerfristigen Verpflichtung der Geldgeber als auch mit der stärkeren Kontrolle der inhaltlichen Arbeit von Organisationen einhergeht. Allerdings ist die Vergabe institutioneller Förderungen rück- läufig (Priller 2012 et al.: 44). Deswegen versuchen einige Organisationen und Geldgeber, über andere Wege eine Dauerförderung herzustellen. Ein Bei- spiel für solche Dauerförderungen von Seiten der öf- fentlichen Hand ist die gesetzliche Verankerung von Förderrichtlinien, die – bei verfügbaren Haushalts- mitteln – eine Förderung für einen bestimmten ge- sellschaftspolitischen Bereich über das laufende Haushaltsjahr hinaus garantieren kann. Private Förderung Zu privaten Förderquellen zählen u. a. Stiftungsgel- der, Spenden von Unternehmen und Finanzinsti- tuten oder Spenden von Privatpersonen. Die Stif- tungslandschaft in Deutschland wächst, ebenso die Bedeutung von Stiftungen für die Finanzierung ge- meinnütziger Aktivitäten. Seit 2001, als 10.503 rechtsfähige Stiftungen registriert waren, hat sich die Zahl auf 21.806 verdoppelt (Bundesverband Deutscher Stiftungen, Stand Juni 2017). Die Stiftun- gen lassen sich grob in operative und fördernde Stif- tungen unterteilen. Etwa die Hälfte der Stiftungen in Deutschland ist nicht fördernd tätig, sondern ver- wirklicht entweder eigene Projekte oder setzt den Fokus auf die dauerhafte Unterstützung einzelner Organisationen und Vorhaben (Netzwerk Selbst- hilfe 2017: 9). Die finanziellen Mittel von Stiftungen stammen in der Regel aus den Erträgen, die diese mit ihrem Stiftungsvermögen erwirtschaften, sowie aus laufenden Spendeneinnahmen. Für Organisati- onen des freiwilligen Engagements für Geflüchtete sind nur solche Stiftungen von Interesse, die auch fördernd arbeiten, d. h. sie geben Zuschüsse an Pro- jekte Dritter und/oder gewähren andere Leistungen, soweit die Projekte den Stiftungszwecken entspre- chen und ausreichend Stiftungskapital vorhanden ist (Vorhof 2017). Hervorzuheben sind die Bürgerstiftungen, da sie nicht nur Projekte freiwilligen Engagements för- dern, sondern selbst Orte bürgerschaftlichen En- gagements sind. Im Unterschied zu Stiftungen, die aus Einzelvermögen errichtet werden, führen Ge- meinschaftsstiftungen das Engagement einer Viel- zahl von Stifter_innen anlässlich der gemeinsamen Förderung eines bestimmten thematischen Bereichs (z.  B. Umweltschutz) zusammen. Sie richten ihr En- gagement zumeist lokal oder regional aus und stre- ben wirtschaftliche und politische Unabhängigkeit an (Bundesverband Deutscher Stiftungen 2000). Ebenfalls regional ausgerichtet sind zumeist Stiftun- gen von Banken oder Lotto-Stiftungen der Bundes- länder. Mit Blick auf die Akquise von Spendengeldern von Privatpersonen hat mit der Digitalisierung die Be- deutung von Online-Spendenplattformen enorm an Bedeutung gewonnen (vgl. z. B. Altruja 2017). Aber auch Offline-Organisationsformen wie Spenden- parlamente werden nach wie vor rege genutzt. In einem solchen Parlament kommen Bürger_innen zu- sammen, die sich finanziell für eine Region und/oder ein bestimmtes Thema einsetzen möchten. Üblicher- weise erhalten sie durch die Zahlung einer jährlichen Mindestspende einen Sitz in einem Spendenparla- ment, in dem Projektanträge gemeinsam diskutiert werden. Eigene Einnahmen Die eigenen Einnahmen bestehen vor allem aus Mit- gliedsbeiträgen. Für Organisationen des dritten Sektors stellen diese Beiträge die mit Abstand wich- tigste Einnahmequelle dar. Sie können als klassische Beiträge für Mitglieder in Vereinen oder als Beiträge für Fördermitgliedschaften erhoben werden (Prie- mer et al. 2016: 22). Darüber hinaus erwirtschaften zivilgesellschaftliche Organisationen zum Teil selbst Mittel, z. B. in Form von Erlösen aus Verkäufen oder Kursgebühren (ebd.: 8). 19 Förderlandschaften im Wandel | 2 2.2 Neue Programme, Akteure und Allianzen seit dem Sommer 2015 Die Fördermittellandschaft ist in ständiger Bewe- gung – nicht zuletzt deshalb, weil sie stets abhän- gig ist von politischen Konjunkturen. Der Wert, der der finanziellen Förderung eines bestimmten gesell- schaftlichen Bereichs zugemessen wird, sinkt oder steigt mit veränderten politischen Kräfteverhältnis- sen, Haushaltsplanungen und öffentlicher Aufmerk- samkeit. Im Bereich der Förderung zivilgesellschaft- lichen Engagements für Geflüchtete brachten die Ereignisse im Sommer 2015 erneut Bewegung in die bestehenden Förderstrukturen. Sowohl von öffentli- cher als auch von privater Hand wurde eine Vielzahl neuer Programme im Themenbereich Migration/In- tegration ins Leben gerufen. Allein in der Auflistung „Integration und Flüchtlingshilfe fördern lassen“ des Fördermittelbüros Vorhof finden sich um die 100 fördernden Stiftungen und Fonds, die sich in diesem Bereich engagieren (Vorhof 2017). Einige Geldgeber schlossen sich zusammen, um ge- meinsam das Engagement für Geflüchtete finanziell zu unterstützen. So z.  B. das Niedersächsische Stif- tungsbündnis „Stiftungen helfen“, das aus 33 Stiftun- gen besteht und sich im November 2015 gründete, um gemeinsam die Bedarfe der freiwilligen Hel- fer_innen zu ermitteln und um Stiftungen, die sonst nicht im Bereich Integration und der Geflüchteten- hilfe aktiv sind, die Möglichkeit zu geben, sich ein- zubringen. Entstanden ist ein Fonds, aus dem Klein- projekte von Geflüchtetenhelfer_innen mit bis zu 500 Euro gefördert werden. Die Initiative hat bisher keine Rechtsform, sondern ist angegliedert an die Lotto-Sport-Stiftung als Träger (Dominika Vogs, Stif- tungen helfen). Im Folgenden werden einige staatliche Förderun- gen auf Bundes- und Landesebene dargestellt, die seit Sommer 2015 beispielhaft für die Entwicklung neuer öffentlicher Förderinstrumente stehen und einen Eindruck davon vermitteln sollen, welche (zum 3 Die Kriterien für die Definition der Bleibeperspektive einer geflüchteten Person beruhen zunehmend fast ausschließlich auf ihrer nationalstaatlichen Zugehörigkeit. Die Definition einer schlechten Bleibeperspektive ist an das Prinzip der sicheren Herkunftsstaaten geknüpft. Asylanträge von Personen aus sicheren Herkunftsstaaten werden in der Regel als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt, wenn diese die „gesetzliche Vermutung“, dass in ihren Herkunftsländern keine Verfolgung stattfindet, nicht widerlegen können. Eine gute Bleibeperspektive ist für das BAMF dann gewährleistet, wenn eine Person aus einem Herkunftsland kommt, das eine Schutzquote von über 50 Prozent aufweist. Welche Herkunftsländer dieses Kriterium erfüllen, wird halbjährlich festgelegt. Derzeit trifft dies auf Eritrea, Irak, Iran, Syrien und Somalia zu (Stand Juni 2017). 4 www.bundesfreiwilligendienst.de/fileadmin/de.bundesfreiwilligendienst/content.de/Service/Downloads/Freiwilligenvereinbarung- Bundesfreiwilligendienst-Durchfuehrung/160215-Merkblatt_SK.pdf. Teil unterschiedlichen) Ziele und Ausrichtungen damit verfolgt wurden bzw. werden. Auf Bundesebene stellte die Beauftragte der Bun- desregierung für Migration, Flüchtlinge und Integ- ration zunächst eine Anschubfinanzierung in Höhe von 3,5 Millionen Euro zur Verfügung, um Flücht- lingsarbeit im freiwilligen Engagement zu unterstüt- zen. Die Mittel wurden über die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege abgewickelt, die die Projekte vor Ort auswählen und fördern sollten. Im Dezember 2015 rief die Bundesregierung dann das bis Ende 2018 befristete Sonderprogramm „Bundesfreiwilligendienst mit Flüchtlingsbezug“ ins Leben und schuf damit 10.000 neue Stellen mit einem Fördervolumen von insgesamt 50 Millionen Euro (van Dyk und Misbach 2016: 213). Das Pro- gramm steht deutschen Staatsangehörigen, an- erkannten Flüchtlingen und Asylbewerber_innen offen. Geflüchtete mit „schlechter Bleibeperspekti- ve“3 sind von dem Programm ausgeschlossen.4 Für Organisationen des freiwilligen Engagements ist das Programm insofern von Bedeutung, als dass sie sich als Einsatzstelle für die Bundesfreiwilligen re- gistrieren lassen können und darüber auch Freiwil- lige in andere gemeinwohlorientierte Einrichtungen entsenden können. Der Verein „Akzeptanz e. V.“ aus Gera beschäftigt beispielsweise 42 Bundesfreiwil- lige, von denen 90 Prozent Geflüchtete sind. Ziele sind zum einen die Einbindung Geflüchteter in die In- tegrationsprojekte des Vereins, z. B. als Sprachmitt- ler, oder in das Redaktionsteam der vereinseigenen Zeitung. Zum anderen dient das Programm als eine Art Arbeitsvermittlung, da ein Drittel der Freiwilli- gen z.  B. in Kindergärten oder Altenpflegeeinrich- tungen entsendet wird – in der Hoffnung, dass sich daraus ein Ausbildungs- oder Arbeitsplatz ergibt (Claudia Poser-Ben Kahla, Gera). Neben übergreifenden Bundesförderungen richte- ten auch einzelne Ministerien ihre Förderpro- gramme neu aus, die zuvor nicht oder weniger mit dem Bereich Migration/Integration betraut waren. Ein aktuelles Beispiel ist das im Januar 2017 ge- startete Programm „500 LandInitiativen“ des Bun- desministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL). Die Fördermaßnahme richtet sich insbeson- 20 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt dere an Initiativen freiwillig Engagierter im ländli- chen Raum und baut auf der Vorstellung auf, dass das Engagement der Zivilgesellschaft eine Chance für Geflüchtete in ländlichen Regionen sein kann. Bei- spielsweise werden Maßnahmen gefördert, deren Ziel der gemeinschaftliche Ausbau von Gemeinei- gentum ist, z.  B. durch die Renovierung eines Dorf- gemeinschaftshauses (Harald Wedel, 500 LandIniti- ativen). Auf Länderebene legten Ende 2015/Anfang 2016 mehrere Bundesländer Fonds an und Programme auf, um das freiwillige Engagement für Geflüchtete zu fördern. Sie unterscheiden sich zum Teil stark in der Mittelausstattung und der Schwerpunktsetzung (Aumüller 2016: 9 ff.). Während der Stadtstaat Bre- men beispielsweise Stadtteilfonds zur Teilhabe von Flüchtlingen im Quartier einrichtete, setzte Ba- den-Württemberg auf finanzielle Zuwendungen für lokale Bündnisse. Brandenburg wiederum er- möglichte die Erstattung von Einzelmaßnahmen bei der Landesintegrationsbeauftragten und Nord- rhein-Westfalen band die Förderung freiwilligen En- gagements an die bereits existierenden kommunalen Integrationszentren. Im Folgenden werden Fonds und Förderprogramme aus den vier Bundesländern dargestellt, die für das Sample unserer qualitativen Studie ausgewählt wur- den. Es werden jeweils zwei Förderinstrumente her- vorgehoben, die sich in besonderer Weise an Will- kommensinitiativen richten. Eine umfassendere Auf- listung zur Recherche von Fördermöglichkeiten der Länder findet sich am Ende dieser Studie. Fonds und Förderprogramme auf Länderebene – Beispiele aus vier Bundesländern 5 www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayVV_265_A_522 6 www.paritaet-berlin.de/fluechtlinge-aktuelles/detailansicht/article/umsetzung-masterplan-integration-und-sicherheit.html Bayern: Schwerpunkte Sprachförderung und Koordinationsstellen Die Engagementförderung im Bereich der Flücht- lingshilfe ist in Bayern thematisch primär auf den Bereich der Sprachförderung ausgerichtet. Deutschkurse freiwillig Engagierter sollen haupt- amtliche Strukturen ergänzen. Über das Pro- gramm „Sprache schafft Chancen“ können Hel- ferkreise mehrmals eine Pauschale von 500 Euro für ihre dreimonatigen Deutschkurse abrufen. Seit 2013 wurden über 3.500 Kurse über dieses Programm finanziell unterstützt. Abgewickelt wird das Programm über die Landesarbeitsge- meinschaft der Freiwilligenagenturen in Bayern (Lagfa), mit dem das Staatsministerium für Arbeit und Soziales, Familie und Integration einen Ko- operationsvertrag geschlossen hat (Mitarbeiter des StMAS). Darüber hinaus trat im Januar 2016 eine bis Ende 2018 gültige „Ehrenamtskoordi- natorenrichtlinie“ in Kraft, die bei verfügbaren Haushaltsmitteln eine Förderung hauptamtlicher Koordinator_innenstellen „für Ehrenamtliche im Bereich Asyl“ über das laufende Haushaltsjahr hi- naus garantieren soll.5 Berlin: Bezirklicher Integrationsfonds und Mitgestaltung Der Berliner Senat richtete zur Umsetzung des im Mai 2016 beschlossenen „Masterplans Integ- ration und Sicherheit“ einen bezirklichen Integra- tionsfonds ein. Für die Jahre 2016/2017 wurden insgesamt 18 Millionen Euro für die finanzielle Un- terstützung von Projekten und Maßnahmen für Geflüchtete bereitgestellt. Der Fond richtet sich nicht ausschließlich und direkt an Initiativen, son- dern die Mittel werden den zwölf Bezirken zur Verfügung gestellt, die dann „bedarfs orientiert“ entscheiden, was sie vor Ort umsetzen möch- ten (Meike Karasiewicz, IntMig). Darüber hin- aus wurden im Frühjahr 2017 210.000 Euro aus dem Masterplan zur Verfügung gestellt, um Pro- jekte mit Einzelförderungen von 1.000 bis 10.000 Euro zu finanzieren, „bei denen die geflüchteten Menschen selbst als Ideengeber und Mitgestal- ter agieren“. Verwaltet werden diese Fördermit- tel durch den Paritätischen Wohlfahrtsverband Berlin.6 21 Förderlandschaften im Wandel | 2 Niedersachsen: Erstattungen und Koordinationsstellen Das Land Niedersachsen stellt 2017 und 2018 je- weils 1,69 Millionen Euro zur allgemeinen Unter- stützung des bürgerschaftlichen Engagements in der Flüchtlingshilfe zur Verfügung (Niedersach- sen packt an 2017: 9). Mit dem „Programm für bür - gerschaftliches Engagement in der Flüchtlings- hilfe“ will das Land die niedrigschwellige Kosten- erstattung für Freiwillige ermöglichen. Beantragt werden können Erstattungen für Eintrittsgelder, Fahrtkosten etc., die Engagierten im Zusammen- hang mit der Betreuung von Geflüchteten ent- standen sind. Zudem existiert schon seit 2014 die Förderrichtlinie „Koordinierungsstellen für Migration und Teilhabe“, durch die die Kommunen und Landkreise Gelder für Personalstellen be- antragen können, die u. a. das freiwillige Engage- ment fördern sollen.7 7 www.freiwilligenserver.de/?D1FE1AABF5AE249F70723940576E3516; www.soziales.niedersachsen.de/startseite/soziales_gesundheit/migration_ und_teilhabe/koordinierungsstelle.n_migration_und_teilhabe/koordinierungsstellen-fuer-migration-und-teilhabe-125282.html 8 Die Einrichtung der Stiftung wurde 2001 mit der Richtlinie des Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit zur Förderung der gemeinnützigen ehrenamtlichen Tätigkeit in Thüringen beschlossen. Mehr Informationen zum Konzept der Stiftung bei Olk und Gensicke 2014: 124. 9 www.thueringer-ehrenamtsstiftung.de/Engagementfonds.341.0.html 10 Siehe z. B. das Berliner Programm „BENN – Berlin Entwickelt Neue Nachbarschaften”: www.stadtentwicklung.berlin.de/staedtebau/ foerderprogramme/benn/ Thüringen: Aufwandserstattungen und Kleinprojekte In Thüringen läuft ein großer Teil der Förderung des zivilgesellschaftlichen Engagements über die Ehrenamtsstiftung, die 2002 auf Grundlage eines Landtagsbeschlusses eingerichtet wurde und vor allem Fördermittel des Sozialministeri- ums vergibt.8 2016 rief die Stiftung den Engage- mentfonds „Nebenan angekommen – engagierte Nachbarschaft für eine starke Willkommenskul- tur in Thüringen“ ins Leben, über den im Förder- jahr 2017 neun Mal 1.000 Euro vergeben wurden. Gefördert werden Aufwandsersatz, Honorare, Material- und Sachkosten für Tandem-Initiativen (z. B. Integrationslotsen), Willkommensinitiativen (z.  B. Nachbarschaftsfeste) und „kulturvermit- telnde Projekte“ (z.  B. Musikprojekte)9. Darüber hinaus verfügt die Beauftragte für Integration, Migration und Flüchtlinge über einen Fördermit- telhaushalt zur Finanzierung von Honorar- und Aufwandsentschädigungen, Sachausgaben und Ver pflegung für Kleinprojekte, wenn sie sechs Wochen vor Beginn beantragt wurden. Was kommt an? Insgesamt wurde kurzfristig viel Geld freigegeben. Einige Fördermittelgeber waren anfangs nicht in der Lage, das Geld so zu streuen, dass es bei den freiwil- lig Engagierten vor Ort angekommen wäre. Eine Er- klärung ist die mangelnde Fördererfahrung und Ex- pertise im lokalen Initiativen- und Vereinswesen. Statt die Bedarfe und Anforderungen des Engage- ments vor Ort zu ermitteln, wurden viele Mittel über die Verbandsstrukturen auf Bundesebene abgewi- ckelt. Das erschwerte auch die notwendige politi- sche Transparenz darüber, wohin die Gelder abflos- sen (Interview mit Holger Krimmer, ZiviZ). Zudem waren nur wenige Förderungen in eine lang- fristige Strategie eingebettet. Förderinstrumente wie die oben erwähnte Anschubfinanzierung des Bundes konnten sogar zu Überforderung führen: Kurzfristig wurden Projekte aus dem Boden ge- stampft, in die sehr viel Geld gesteckt wurde, das gar nicht schnell genug ausgegeben werden konnte. Gleichzeitig herrschte Planungsunsicherheit, da die Finanzierung meist nur für das aktuelle Haushalts- jahr gesichert war (Judith Wiedenhöft, youngcari- tas, Kulturbuddys, Berlin). Darüber hinaus entstanden teilweise unübersicht- liche Doppelstrukturen, d.  h. Förderprogramme mit ähnlichem Fokus, ohne dass die Fördermittelgeber selbst, geschweige denn die Organisationen des frei- willigen Engagements einen guten Überblick darü- ber hätten, wo sie überall Geld beantragen können. Eine weitere Problematik ergab sich durch die oft einseitige Ausrichtung der Förderprogramme auf die Gruppe der Geflüchteten. Bei gemeinnützigen Or- ganisationen aus anderen Bereichen konnte der Ein- druck entstehen, dass Gelder gestrichen werden, weil sie für Geflüchtete gebraucht würden (Thorsten Schmotz, Fördermittelratgeber). Mittlerweile ver- suchen öffentliche Geldgeber vermehrt, ihre Pro- gramme breiter zuzuschneiden. In der Folge entste- hen z. B. Programme, die die Stärkung der Nachbar- schaft in einem Stadtteil mit einer Asylunter kunft zum Ziel haben.10 22 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt 2.3 Exkurs: Engagement- förderpolitik – Langfristige Entwicklungen und Herausforderungen Während die finanzielle Unterstützung des niedrig- schwelligen freiwilligen Engagements für Geflüch- tete für viele Geldgeber Neuland war, blickt die För- derung der Bürgergesellschaft im Allgemeinen auf eine längere Tradition zurück. Ein kurzer Blick auf die Engagementpolitiken der letzten Jahrzehnte ist wichtig, weil in der gegenwärtigen Debatte um die Förderung des Engagements für Geflüchtete oftmals die allgemeineren Entwicklungstendenzen im Be- reich der Engagementförderung außer Acht gelas- sen werden. Von der Nachbarschaftshilfe zur Erwerbsarbeit? Zur Ökonomisierung des freiwilligen Engagements Wirft man einen Blick auf die Entwicklung staatli- cher Engagementpolitik, so lässt sich ein Ausbau der Engagementförderung spätestens seit der Jahrtau- sendwende beobachten (vgl. z.  B. Neumann 2016; van Dyk und Misbach 2016). Die Einrichtung einer Enquete-Kommission des deutschen Bundestages zur „Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements“ im Jahr 2001 war ein zentraler Schritt zur Etablie- rung der Engagementpolitik als eigenständiges Poli- tikfeld. Unter der Regierung Schröder (1998–2005) kam dem Konzept der Bürgergesellschaft eine zen- trale Funktion zu, insbesondere im Kontext der vo- ranschreitenden Transformation des Sozialstaats. In der Vorstellung des „Aktivbürgers“ steckte auch die Hoffnung, „sozialstaatliche Finanzierungs- und Ver- sorgungsengpässe“ (Neumann 2016: 10, 431) mit der Eigenverantwortung, Leistungsbereitschaft und Selbsthilfefähigkeit der Zivilgesellschaft auszuglei- chen. Nachdem Steuersenkungen den Kommunen die Grundlage für die Finanzierung vieler öffentlicher Einrichtungen entzogen hatten, fungierten Freiwil- lige zunehmend als Ersatz, z. B. beim Betrieb von Schwimmbädern und Büchereien mithilfe freiwillig Engagierter, oder durch Nachbarschaftshilfe im Be- reich der Altenpflege (Pinl 2015). Parallel dazu wur- den ehrenamtliche Tätigkeiten zunehmend direkt oder indirekt geringfügig entlohnt, entweder durch geldwerte Leistungen (z. B. Sachzuwendungen, Bil- dungsmaßnahmen), direkte Geldzahlungen (z. B. Auslagenersatz, Vergütungen) oder durch indirekte Geldzahlungen (z. B. Ermäßigungen, steuerrechliche Privilegierung über Übungsleiter- und Ehrenamts- pauschale) (Bagfa 2015; Simonson et al. 2016: 37). In der Zivilgesellschafts- und Engagementforschung werden diese Entwicklungen unter den Stichworten einer „Monetarisierung“ und „Ökonomisierung“ des freiwilligen Engagements diskutiert (vgl. z. B. Jakob 2016; Klein 2016; van Dyk und Misbach 2016). Laut der Bundesarbeitsgemeinschaft der Freiwilli- genagenturen (Bagfa) bedeutet „Monetarisierung“, „dass für Leistungen, die vormals ohne Gegenleis- tung erbracht wurden, Geld gezahlt oder Geld ver- langt wird“ und zwar „in einem solchen Umfang [...], dass Engagement und Erwerbstätigkeit nicht mehr unterscheidbar sind oder sogar das freiwillige En- gagement zur Erwerbstätigkeit wird“ (Bagfa 2015). „Ökonomisierung“ wiederum lässt sich als ein der Monetarisierung übergeordneter Prozess beschrei- ben, „bei dem sich der Markt und seine Ordnungs- prinzipien auf gesellschaftliche Bereiche ausweiten, in denen ökonomische Überlegungen bislang keine oder nur eine untergeordnete Rolle gespielt haben“ (Jakob 2015: 9). Die Debatten um die Monetarisierung und Öko- nomisierung des freiwilligen Engagements sind im Kontext dieser Studie relevant, weil sie Ambivalen- zen, Probleme und Herausforderungen aufzeigen, die sich auch bei der Frage danach stellen, inwie- fern freiwilliges Engagement für Geflüchtete finan- ziell gefördert werden sollte. Einerseits lässt sich die Monetarisierung des freiwilligen Engagements auch als Erfolg zivilgesellschaftlicher Akteure und ihrer Forderungen nach einer stärkeren, auch ma- teriellen Anerkennung des Engagements verstehen. Mit der Etablierung von Maßnahmen zur finanziel- len Förderung der Freiwilligen reagieren Geldgeber darauf und räumen dem Engagement gesellschafts- politische Relevanz ein. Zudem können geringfügige Geldzahlungen wie beispielsweise Kostenerstattun- 23 Förderlandschaften im Wandel | 2 Das Kooperationsverbot und die Unterfinanzierung der Kommunen Die staatliche Engagementförderung fällt in den Haushaltsbereich der sogenannten „freiwilligen Lei- stungen“ der Kommunen. Will der Bund in diesem Bereich tätig werden, wie beispielsweise im Herbst 2015, gerät er dabei an rechtliche Grenzen. Grund dafür ist das Kooperationsverbot, das 2006 im Zuge der Föderalismusreform eingeführt wurde. Es soll die Autonomie der Kommunalpolitik gewährleisten und verhindern, dass der Bund kommunale Prozesse steuert. Es gibt jedoch Ausnahmen, beispielsweise im Bereich der Pflege oder der Selbsthilfe (vgl. Klein 2012: 193 f.). Im Bereich der Engagementförderung untersagt das Kooperationsverbot die dauerhafte Förderung kommunaler Projekte durch Bundesmit- tel jenseits von Modellprojekten. Auch deswegen werden Gelder oft über die Wohlfahrtsverbände verteilt, deren privilegierte Stellung im Zugang zu Fördermitteln von einigen unserer Interviewpart- ner_innen kritisiert wurde. Seit Jahren fordern einige Akteure, wie z. B. das Bun- desnetzwerk Bürgerschaftliches Engagement (BBE), immer wieder die Aufhebung des Kooperationsver- bots. Da die Engagementförderung zu den freiwil- ligen Leistungen der Kommunen zähle, würde sie in einer Situation finanziellen Notstandes von ver- schuldeten Kommunen als erstes gestrichen. Eine nachhaltige Förderung des Engagements sei von Sei- ten verschuldeter Kommunen kaum noch möglich (vgl. ebd.: 191). gen dazu beitragen, die Zugangsbarrieren zum frei- willigen Engagement für Personen mit geringem Ein- kommen zu senken (Simonson et al. 2016: 37). Andererseits weisen Kritiker aber zu Recht auf ei- nige Gefahren hin, die mit den Tendenzen zur Öko- nomisierung des freiwilligen Engagements verbun- den sind. Ein Argument ist, dass das Engagement seinen freiwilligen Charakter und seine Eigensin- nigkeit verliere, sobald zu viel Geld ins Spiel komme (Klein 2016), da bezahlte Freiwillige in eine „Hierar- chie der Erwerbsarbeit“ eingebunden werden könn- ten (Simonson et al. 2016: 37). Eine andere Kritik zielt auf die prekären Beschäftigungsverhältnisse ab, die durch die Monetarisierung geschaffen wur- den. Bei vielen neu geschaffenen Personalstellen für Organisationen des freiwilligen Engagements han- dele es sich um Niedriglohnjobs (Jakob 2016: 2). Staatliche Förderinstrumente wie etwa der Bundes- freiwilligendienst könnten genutzt werden, um den gesetzlichen Mindestlohn zu umgehen (Notz 2012). Van Dyk und Misbach, die sich spezifisch mit Tenden- zen der Ökonomisierung im Bereich der Flüchtlings- hilfe auseinandersetzen, warnen vor einer staat- lichen „Indienstnahme“ des Engagements: Durch unbezahlte oder geringfügig entschädigte Hilfeleis- tungen der Freiwilligen könnten „Einsparungen pri- vater und öffentlicher finanzieller Mittel ermöglicht bzw. kompensiert [werden]“ und der Staat sich „zen- traler Aufgaben entledig[en]“ (van Dyk und Misbach 2016: 213 ff.). 24 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Allerdings gab es in der Vergangenheit Beispiele, in denen der Bund auch ohne eine Aufhebung des Ko- operationsverbotes den Kommunen Mittel zur Ver- fügung stellen konnte. Eines ist das Bundesmodell- programm „Soziale Stadt“, in dem Bund, Länder und Kommunen im Rahmen der Städtebauförderung ge- meinsam Projektträger waren. Holger Krimmer von der Initiative „Zivilgesellschaft in Zahlen“ weist au- ßerdem darauf hin, dass eine grundlegende Lösung des Problems nicht in der Abschaffung des Koopera- tionsverbotes liege, sondern in einer besseren finan- ziellen Ausstattung der Kommunen: Für die Förderung des freiwilligen Engagements für Geflüchtete ist diese Dimension der Engagement- politik von besonderer Relevanz, da die freiwilligen Helfer_innen in den letzten Jahren vielfach Aufga- ben übernommen haben, die eigentlich in den Zu- ständigkeitsbereich kommunaler Behörden fallen. Engagementförderung läuft hier Gefahr, Tätigkei- ten freiwillig Engagierter zu finanzieren, die staatli- che Pflichtleistungen ersetzen. Laut einer Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach betrachteten 2016 86 Prozent der Kommunen die Freiwilligenar- beit als sehr wichtig für die „Bewältigung der Flücht- lingssituation“ (2016: 8 f.). In drei unserer Interviews wurde deutlich, dass lo- kale Initiativen aufgrund der dauerhaft schlechten finanziellen Situation keine Erwartungen an die kommunale Ebene hinsichtlich einer finanziellen Un- terstützung haben. „Eigentlich geht es ja darum, die Kommunen aus ihrer angespannten Haushaltslage herauszuholen, zumindest in einigen Bundesländern. In dem Moment, wo das der Fall wäre, müsste man ja gar nicht mehr die Forderung haben, dass der Bund die Finanzierungsverantwortung übernimmt und das Kooperationsverbot aufgelöst wird. Und ich glaube eigentlich, das wäre der goldene Weg.“ (Holger Krimmer, ZiviZ) „Unsere Gemeinde ist selber auch hochgradig verschuldet. Wir sind eigentlich schon ganz zufrieden damit, dass die uns zwei Wohnungen lässt, ohne etwas dafür haben zu wollen. Aber dass das Land sich da anders zeigen könnte, das ist schon ein Thema.“ (Hanfried Victor, Arbeitskreis „Asyl in Tabarz“, Thüringen) 25 In unserer Online-Befragung gaben 88,9 Prozent der Organisationen an, dass bei ihnen Kosten anfal- len; 11,1 Prozent haben keine Kosten. Wie gleichen die Engagierten diese Kosten aus, wie setzen sich ihre Einnahmequellen zusammen? Für welche Berei- che ihrer Arbeit verwenden sie das Geld? Nach wel- chen Kriterien wählen sie Finanzierungsmöglich- keiten aus? Das folgende Kapitel untersucht diese Strukturen. Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement für Geflüchtete?3 Die Freiwilligen haben ihre Arbeit in vielen Bereichen professionalisiert (siehe Kap. 1.1). Gleichzeitig stellt sich für viele die Frage, wie sich die Nachhaltigkeit der entstandenen Strukturen besser absichern lässt. Beide Entwicklungen können mit erhöhten Kosten einhergehen: Aus unverbindlicher Deutsch-Nachhilfe wird regelmäßiger Unterricht, für den Materialien benötigt werden und Raummiete anfällt; aus einmaligen Begegnungsfesten werden regelmäßig stattfindende Begegnungscafés, für die Flyer gedruckt werden müssen; aus punktuellen Behördenbegleitungen werden professionelle Beratungen für die Personalstellen benötigt werden. (N=566) Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 2 Ausgabenaufkommen der befragten Organisationen Nein 11,1 % Ja 88,9 % Fallen in Ihrer Organisation Kosten an? 26 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt 3.1 Wer bekommt wieviel von wem? Das Spektrum der Einnahmen der hier betrachteten Organisationen ist für das Jahr 2016 sehr breit. Die mit Abstand meisten, nämlich ca. 50 Prozent, verfü- gen über recht geringe Einnahmen von bis zu 5.000 Euro. Weitere 40 Prozent nehmen bis zu 100.000 Euro ein und einige wenige sogar noch mehr. Vor allem die Initiativen nehmen die kleinen Beträge ein, im Durchschnitt etwa 10.000 Euro, während Vereine bereits im Schnitt jährlich über 70.000 Euro verfü- gen. Damit sind Organisationen, die sich im Bereich „Geflüchtete“ engagieren, ähnlich aufgestellt wie an- dere zivilgesellschaftliche Organisationen, wie die ZiviZ-Finanzierungsstudie (2015) ergibt. Demzufol- ge reicht die Spannweite „von Organisationen, deren Jahresbudget bei wenigen hundert Euro liegt, bis hin zu solchen, die auf Einnahmen im neunstelligen Be- reich zurückgreifen können.“ Doch bei mehr als jeder zweiten Organisation liegen die jährlichen Einnah- men bei höchstens 10.000 Euro. Nur etwa vier Pro- zent der Organisationen haben jährliche Einnahmen im sechsstelligen Bereich (Priemer et al. 2016: 20). Sowohl Initiativen als auch Vereine und Kirchen be- streiten den allergrößten Teil ihrer finanziellen Mit- tel aus privaten Spenden. Bei den Initiativen ist der Anteil an Privatspenden mit Abstand am höchsten, nämlich bei 57,1 Prozent. Mit den Ereignissen rund um die Öffnung der Grenzen im Sommer 2015 stieg die Bereitschaft, Zeit, Sachmittel oder Geld zu spen- den, beim Thema Flucht deutlich an. Laut der Studie „Bilanz des Helfens“ der Gesellschaft für Konsum- forschung (GfK), die jährlich im Auftrag des Deut- schen Spendenrates erstellt wird, war für das Jahr 2015 ein allgemeiner Zuwachs im Spendenvolumen durch die deutsche Zivilgesellschaft im Bereich der humanitären Hilfe zu verzeichnen, mit einem deut- lichen Gewinn an Spenden in Zusammenhang mit der Flüchtlingskrise im September 2015 (GfK/Deut- scher Spendenrat e.  V. 2015: 21). Die Studie unter- scheidet allerdings erst ab dem Jahr 2016 zwischen Geld und Sachspenden (GfK/Deutscher Spendenrat e. V. 2017: 29). Für das Jahr 2016 wird festgestellt, dass 5,6 Prozent der Deutschen über zehn Jahre Geld für Geflüchtete im In- oder Ausland spenden, mit einer Durchschnittsspende von 46 Euro (ebd.: 23). Das Stimmungsbarometer des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) zu Geflüchteten in Deutschland erhob für 2016, dass die Bereitschaft, für Geflüchtete zu spenden, im Vergleich zu anderen Möglichkeiten des Engagements am höchsten war – ein Drittel der Bevölkerung engagierte sich nach ei- genen Angaben in Form von Geld- oder Sachspen- ABBILDUNG 3 Gesamtvolumen der Fördermittel (bis 100.000 Euro) (N=266, freiwillige Angabe) Quelle: Eigene Darstellung 4,9 50,8 17,7 6,0 5,3 3,8 2,3 2,3 0 40 20 0 20.000 40.000 60.000 80.000 100.000 In Prozent Gesamtvolumen der Fördermittel in Euro 27 Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement für Geflüchtete? | 3 den für Geflüchtete (auch hier wird nicht zwischen diesen beiden Spendenformen unterschieden) (Ja- cobsen et al. 2017: 347, 357). Aus unseren qualita- tiven Befragungen wissen wir, dass es sich bei den Privatspenden häufig um Ad-hoc-Spenden handelt, beispielsweise von Unternehmen, die zum Teil aktiv auf eine Initiative oder kommunale Stellen zukamen oder einfach ungefragt Geld überwiesen haben. Zwar entsteht über Privatspenden ein insgesamt be - achtliches Einnahmevolumen, allerdings geht damit eine strukturelle Planungsunsicherheit einher, da Einnahmen von der Spendenbereitschaft der Privat- personen und -unternehmen abhängen. Laut DIW- Stimmungsbarometer ist die Absicht, sich künftig zu engagieren, im Jahresverlauf 2016 zurückgegangen (ebd.: 352). Die ZiviZ-Studie 2017, die in der Flücht- lingshilfe aktive Organisationen nach Veränderun- gen befragte, erhob, dass 2016 nur jede zehnte Or- ganisation mehr Spenden als zuvor erhielt (Priemer et al. 2017: 41). Auch aus unseren qualitativen Interviews lässt sich keine Zunahme von Spenden ableiten – allerdings häufig auch keine Abnahme. Die meisten Organisati- onen berichteten, dass die Spendenbereitschaft wei- terhin relativ konstant sei. Dennoch gibt es Überle- gungen bei einzelnen Organisationen, sich auf ein mögliches Nachlassen des Spendenflusses vorzube- reiten: „Alles, was wir machen, bis auf die Geschäftsführerstelle, läuft über Spenden. [...] Werbung haben wir bisher noch nicht gemacht. Darüber denken wir aber jetzt nach. Wenn das Spendenvolumen geringer wird, können wir die Dinge, die wir bisher machen, nicht mehr finanzieren. Daher überlegen wir, wie wir in so einem Fall auf uns aufmerksam machen können und wie wir Gelder einwerben können.“ (Gerhard Spitta, Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e. V.) Wie in Kapitel 2.1 erwähnt, haben Online-Spenden- plattformen bei der Akquise privater Spendengelder in den letzten Jahren enorm an Bedeutung gewon- nen. Neben „HelpDirect“ und „Startnext – Refugees Welcome“ ist die Website „Betterplace“ eine der am häufigsten genutzten Plattformen. Wie auch Start- next schuf sie eine eigene Seite („Zusammen für Flüchtlinge“), auf der ausschließlich Freiwillige und Organisationen, die sich für Geflüchtete engagieren, Spenden für ihre Projekte sammeln können. Die Pro- jekte sind nicht auf Deutschland beschränkt, son- dern sammeln auch Spenden für Geflüchtete in Kri- senregionen oder auf den Fluchtwegen. Laut einer jüngst veröffentlichten Studie von Betterplace zu den „Digitalen Wegen zur Integration“ verzeichne- ten die beiden Plattformen („betterplace“ und „Zu- sammen für Flüchtlinge“) einen „steilen Anstieg“ von Spenden an Projekte für Geflüchtete im Spätsom- mer 2015. Danach ging das Spendenaufkommen zurück, allerdings lässt sich „kein deutlicher Rück- gang“ zwischen Dezember 2015 und 2016 verzeich- nen. Die Autor_innen resümieren, dass, „[g]emessen am Spendenaufkommen [...] die Hilfsbereitschaft der Bevölkerung also länger an[hielt] als der kurzlebige ‘Medienhype’“ (Mason et al. 2017: 16). Obwohl Initiativen ohne Vereinsform den überwie- genden Teil der Organisationen ausmachen, finan- zieren sie sich – verglichen mit den anderen Organi- sationsformen – mit einem Anteil von 18,3 Prozent am wenigsten aus öffentlichen Mitteln, also von Bund, Ländern und Kommunen. Dieser Anteil nimmt auch nicht nennenswert zu, je länger die Initiativen existieren. Im Gegensatz dazu finanzieren sich eta- blierte Träger wie Wohlfahrtsverbände zu 61,4 Pro- zent aus öffentlichen Mitteln. Mittel der Europäi- schen Union spielen kaum eine Rolle, maßgeblich wegen der hohen Zugangsbarrieren: Nicht nur sind die Antragsverfahren hoch komplex, die Organisati- onen können oft auch den erforderlichen Eigenanteil nicht aufbringen. 28 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Abbildung 4 bietet einen Überblick darüber, wie sich die Finanzierung der Organisationen zusammen- setzt (N=491): Deutliche Unterschiede in Bezug auf die Einnahme- arten zeigen sich auch, wenn man die einzelnen Bun- desländer betrachtet. Bei der Nutzung von Landes- mitteln sticht Bayern heraus: Es ist das Bundesland, in dem die wenigsten Organisationen Landesmit- tel nutzen (2,3 %), gleichzeitig ist die Finanzierung über Privatspenden am höchsten (51,1 %). Das Land Thüringen verhält sich beinahe spiegelbildlich dazu: Hier finanzieren sich 22,1 Prozent der Organisati- onen aus Landesmitteln und nur 14,4 Prozent aus privaten Spenden. Baden-Württemberg und Nord- rhein-Westfalen dagegen bewegen sich mit Antei- len von je 7,2 und 13,7 Prozent Landesförderung in der Nähe des Durchschnitts (9,3 %). Allerdings ist die Vergleichbarkeit zwischen den Bundesländern nur bedingt gegeben, da die Stichproben in den einzel- ABBILDUNG 4 Verteilung der Geldgeber nach Organisationsform Quelle: Eigene Darstellung 0 20 40 Verein Verband Kirche Initiative Sonstige Kommune Land Bund EU Stiftung Wirtschaft Privat Sonstige Aritthmetisches Mittel des Anteils am Gesamtbudget der Organisation in Prozent Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 5 Fördersparten nach Bundesländer 0 20 40 60 BW BY BE BB HH HE NI NW RP SN SH TH Bundesländer (unter Ausschluss der Länder mit N<15) Aritthmetisches Mittel des Anteils am Gesamtbudget in Prozent Kommunale MittelLandesmittelBundesmittelPrivate Spenden 29 Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement für Geflüchtete? | 3 nen Ländern zum Teil sehr unterschiedlich groß sind (siehe Kap. 1.2). Nichtsdestotrotz lassen sich die Ergebnisse der On- line-Umfrage mithilfe unserer qualitativen Inter- views plausibilisieren. Eine Erklärung für die Un- terschiede in der Verwendung von Landesmitteln könnte in der politischen Zusammensetzung der Landesregierungen zu finden sein. So suchte die rot-rot-grüne Landesregierung in Thüringen früh den Kontakt zu Organisationen freiwillig Engagier- ter und übernahm Koordinationsaufgaben. Diese schätzten es besonders, dass die Landesregierung Förderprogramme proaktiv bei den Organisationen vorstellte und sich im Gegenzug auch über deren Ar- beit informieren konnte (Claudia Poser-Ben Kahla, Akzeptanz e. V. Gera). In Bayern gibt es zwar Förder- möglichkeiten durch das Land (siehe Kap. 2.2); doch auf die Frage an diejenigen Organisationen, die keine Anträge auf finanzielle Förderung gestellt haben, warum sie keine Fördermittel beantragt hätten, ant- worteten vor allem Organisationen aus Bayern (zu 66,7 %), dass sie sich „keinen Erfolg versprechen“.11 Die qualitativen Interviews verdeutlichen, dass die bayerische Engagementpolitik oft nicht als Unter- stützung wahrgenommen wird. Das hängt vermut- lich mit der asylpolitischen Haltung der Landesregie- rung zusammen, die bei vielen Freiwilligen für Unmut sorgt. Laut Uli Glaser von der Stabsstelle Citizenship in Nürnberg ist „das wichtigste Thema schlechthin“, 11 153 Organisationen beantworteten insgesamt diese Frage, davon 51 aus Bayern. Die Frage lautete: Wir haben keine Fördermittel beantragt, weil: – wir keine zusätzlichen Mittel benötigen; – wir unabhängig bleiben wollen; – wir über unsere Mittel frei verfügen möchten; – wir uns keine Aussicht auf Erfolg versprechen; – wir die Bedingungen für eine Antragstellung nicht erfüllen (z. B. Vereinsform); – wir keine Kapazitäten zum Stellen von Anträgen haben; – uns das noch nicht in den Sinn gekommen ist; – Anderes. Mehrfachnennung möglich. Die Prozentangabe stellt den prozentualen Anteil der Angaben „Trifft zu“ sowie „Trifft voll und ganz zu“ dar. das die Freiwilligen beschäftigt, die derzeitigen Ab- schiebungen nach Afghanistan. Die Engagierten hät- ten das Gefühl, dass durch die Abschiebungen ihre Integrationsbemühungen verpuffen. Glaser sieht in der Asylpolitik der bayerischen Landesregierung einen Widerspruch zur Engagementförderung des Landes: „Bayern hat in der Flüchtlingshilfe vieles gut gemacht, viele Ministerien sind eingestiegen und haben Förderprogamme aufgelegt. Aber das, was die Staatsregierung im Bereich der Engagementförderung macht, steht im unmittelbaren Widerspruch zu dem, was sie in den Feldern Aufenthaltsrecht und Arbeitsgenehmigungen macht. Ich glaube nicht, dass das nur ein Feigenblatt ist, aber das ist halt ein Spagat, den sie gehen wollen und der natürlich auf Dauer nicht gelingen kann. Also man kann nicht den Ehrenamtlichen schöne Urkunden überreichen, wenn am Tag vorher Söder oder Seehofer etwas ganz Gegensätzliches sagen.“ (Uli Glaser, Stadt Nürnberg) Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 6 Prozentualer Anteil der Arbeitsbereiche am Gesamtbudget 0 5 10 15 9,7 16,7 17,3 9,6 8,7 4,1 16,2 5,2 8,5 Beratung Unterricht Praktische Hilfe Betreuung Orga und Verwaltung Vernetzung Aktivitäten Qualifizierung Anderes In Prozent 30 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt 3.2 Wofür werden die Mittel verwendet? Der größte Anteil der Mittel wird für den Bereich der „Praktischen Hilfe“ (17,3 %) aufgewendet, dar- auf folgen „Unterricht“ (16,7 %) und „gemeinschaft- liche Aktivitäten“ (16,2 %). Bei den Initiativen liegt der Anteil an praktischer Hilfe sogar bei 21,1 Pro- zent im Gegensatz zu den Verbänden (6,3 %). Diese verwenden den Großteil ihrer Gelder für Beratung (28,8 %), ein Bereich, dessen Bedeutung in den letz- ten Jahren angewachsen ist, so ein Ergebnis aus un- seren Interviews. Einen weiteren Schwerpunkt der Ausgaben haben Verbände bei Qualifizierungsmaß- nahmen, während Kirchen und Initiativen besonders viel Geld in Betreuung und Unterricht stecken. Die Organisationsform hat auch Auswirkungen auf die Kostenart bzw. die Anteile der Kostenarten in- nerhalb einer Organisation freiwillig Engagierter. Es ist kaum überraschend, dass Verbände und staat- liche Einrichtungen über die Hälfte ihrer Mittel für Personalkosten ausgeben, Initiativen dagegen den überwiegenden Teil, fast 70 Prozent, für Sachmittel. Bei Vereinen und Kirchen dagegen ist das Verhältnis zwischen Personal-, Sach- und Verwaltungskosten eher ausgewogen. Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 7 Prozentuale Zuteilung der Finanzmittel in den Organisationen nach Arbeitsbereichen 0 0,1 0,2 Beratung Unterricht Praktische Hilfe Betreuung Orga und Verwaltung Vernetzung Aktivitäten Qualifizierung Anderes Verein Verband Kirche Initiative Sonstige Arithmetisches Mittel des Anteils am Gesamtbudget in Prozent Die qualitativen Interviews bestätigen diese Ergeb- nisse und ermöglichen auch eine genauere Beschrei- bung, was insbesondere die neu gegründeten Initi- ativen unter „praktischer Hilfe“ und „Sachmitteln“ verstehen. Neben Materialien für Unterricht und gemeinschaftliche Aktivitäten sind Fahrtkosten ein zentraler Faktor, der in fast allen Interviews genannt wurde. Die meisten Freiwilligen meinen damit Kos- ten für Treibstoff, die sie aufbringen, um zum Ort ihres Engagements zu gelangen oder um Geflüch- tete – insbesondere in ländlichen Regionen mit man- gelhaftem Netz an öffentlichen Verkehrsmitteln – zu Behördenterminen zu fahren. Engagement, das man sich leisten können muss? Die Geflüchteten-Selbstorganisation „Neue Alter- native für Flüchtlinge und Solidarität“ (NAFS) be- schrieb die Erstattung von Fahrtkosten sogar als Schlüsselfrage für die Existenz ihrer Organisation. Die Mitglieder der Gruppe verfügen über sehr be- grenzte finanzielle Mittel und können sich die An- reise zu den gemeinsamen Treffen nach Berlin – in vielen Fällen aus abgelegenen Unterkünften in Bran- denburg – kaum leisten. Neben den regelmäßigen Veranstaltungen in Berlin strebt die NAFS an, wei- tere Geflüchtete in Brandenburger Lagern über die Arbeit der Initiative und über grundlegende Rechte von Asylbewerber_innen und Unterstützungsmög- 31 Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement für Geflüchtete? | 3 lichkeiten zu informieren. Auch hierfür sind Fahrt- kosten zentral: „Wenn ich sagen sollte, was jetzt unser allerwichtigster Posten ist: Transport. Denn wir möchten mit Geflüchteten eng zusammenarbeiten. Aber dafür müssen wir erst mal dahin gehen, wo sie sind – sprich in die Lager. Wir müssen also zu den Lagern fahren, um da mit ihnen reden zu können, um eventuell auch zu bewirken, dass sie dann zu unseren Treffen kommen und dafür sind Transportkosten einfach die Grundlage.“ (Romeo Ngadeu, NAFS, Berlin) Auch Ute Jung von der „Flüchtlingsinitiative Worps- wede“ berichtet, dass insbesondere für die Rentner_ innen, die in der Initiative aktiv sind, die anfallenden Kosten eine Belastung sind: „Dass das Engagement auch noch Geld kostet, ist für manche kaum zu leisten.“ (Ute Jung, Flüchtlingsinitiative Worpswede) Darüber hinaus kommen die Freiwilligen mitunter in erheblichem Maße für Kosten der Geflüchteten auf, Quelle: Eigene Darstellung Verein Verband Kirche Initiative Sonstige Sachkosten Personal Verwaltung Sonstiges Arithmetisches Mittel des Anteils am Gesamtbudget in Prozent ABBILDUNG 8 Kostenart nach Organisationsform 0 20 40 60 die zum Teil auch im Bereich staatlicher Pflichtleis- tungen liegen. Ein mehrfach genanntes Beispiel ist die finanzielle Unterstützung bei der Wohnungsein- richtung. Eigentlich kann beim Jobcenter ein Antrag auf Beihilfe zur Erstausstattung der Wohnung ge- stellt werden. Trotzdem gibt es anscheinend einen großen Bedarf an materieller Unterstützung, sodass die Freiwilligen Einrichtungsgegenstände organisie- ren oder finanzieren, ebenso die Umzugskosten. Eine Initiative gibt Kredite für Flugkosten, die im Rahmen eines Familiennachzugs entstehen. Ein anderer Ver- ein versucht die Kosten zu übernehmen, die für Be- rufsanerkennungsverfahren bei den Industrie- und Handelskammern entstehen (jeweils 300 bis 800 Euro). Der Berliner Verein „Moabit hilft e.  V.“ ver- wendet den größten Teil seines Budgets für Anwalts- kosten, um Geflüchteten Bleibeperspektiven zu er- öffnen oder Behörden auf die Finger zu schauen, z. B. wenn das Jobcenter „in einer unmittelbaren Bedro- hung durch Mittellosigkeit die Zahlung verweigert“ (Diana Henniges, Moabit hilft e. V.). Der „Unterstützerkreis Flüchtlinge Hannover e. V.“ versuchte in der Vergangenheit sogar, zu geringe Ausbildungsvergütungen mit eigenen Spenden- geldern zu kompensieren. Diese Kosten entstehen zum Teil auch, weil die Organisationen freiwillig En- gagierter den Anspruch verfolgen, ihre Unterstüt- zungsangebote auch jenen Geflüchteten zur Verfü- gung zu stellen, die keinen rechtlichen Anspruch auf 32 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt Dem Thüringer Verein „Akzeptanz e. V.“ in Gera wie- derum entstehen regelmäßig Kosten durch Angriffe von Rechtsextremisten, die im Vorfeld des Bundes- tagswahlkampfes zunahmen. Im Interview berichte- ten die Mitarbeiter_innen des Vereins beispielsweise von Vandalismus in Form zerstochener Autoreifen, die enorme unvorhergesehene Kosten verursachten, die sie nun versuchen, über einen Opferfonds für Betroffene rechter Gewalt auszugleichen ( Claudia Poser-Ben Kahla, Akzeptanz e. V. Gera). bestimmte Leistungen haben, weil sie nicht die nöti- gen Aufenthaltstitel vorweisen können. 3.3 Wer will von wem (kein) Geld? Nach welchen Kriterien wählen die Engagierten Fi- nanzierungsmöglichkeiten aus und warum lehnen sie eine finanzielle Förderung entweder durch be- stimmte Geldgeber oder sogar im Allgemeinen ab? In unserer Online-Umfrage gaben 45,4 Prozent der- jenigen, die keine Fördermittel beantragt haben, als Begründung an, dass sie über ihre Mittel frei verfü- gen möchten. Darüber hinaus gaben 37,8 Prozent an, dass sie unabhängig bleiben wollen (N=119). Was verbirgt sich hinter diesem Bedürfnis nach Un- abhängigkeit? Darüber geben die persönlichen Ge- spräche mit den freiwillig Engagierten Aufschluss. Zu beachten ist erneut, dass die Organisationen der Flüchtlingshilfe nicht nur hinsichtlich ihrer Organi- sationsform, sondern auch in ihrer politischen Ein- stellungen und Haltungen dem Staat gegenüber sehr heterogen sind (Karakayalı und Kleist 2016). Unter Unabhängigkeit verstehen sie dementsprechend un- terschiedliche Dinge. Mit Bezug auf das Bedürfnis nach Unabhängigkeit vom Staat lassen sich drei Po- sitionen aus unseren Interviews ableiten: • Öffentliche Gelder werden zwar angenommen, aber gleichzeitig wird befürchtet, dadurch in ein Abhängigkeitsverhältnis, z. B. gegenüber der Kommunalverwaltung, zu geraten: Ein Mitglied des Vereins „Menschen begegnen Menschen“ aus %-Anteil derjenigen, die mit „Trifft zu“ oder „Trifft eher zu“ geantwortet haben Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 9 Verteilung der Gründe, warum keine Anträge gestellt wurden wir keine zusätzlichen Mittel benötigen. 22,7 wir unabhängig bleiben wollen. 37,8 wir über unsere Mittel frei verfügen möchten. 45,4 wir uns keine Aussicht auf Erfolg versprechen. 46,2 wir die Bedingungen für eine Antragstellung nicht erfüllen. 58,0 wir keine Kapazitäten zum Stellen von Anträgen haben. 48,7 Wir haben keine Fördermittel beantragt, weil… „Die Ausbildungsvergütungen in bestimmten Berufen sind zu gering. Also z. B. Gastronomieberufe, da sind im ersten Lehrjahr die Ausbildungsvergütungen bei 300 Euro. Aber von 300 Euro kann ich nicht leben. Da gibt es die sogenannten Ausbildungsbegleithilfen der Bundesagentur, die alle deutschen Lehrlinge kriegen. Die alle genehmigten Flüchtlinge kriegen. Aber für die Geduldeten sind diese Mittel nicht zugreifbar.“ (Gerhard Spitta, Unterstützerkreis Flüchtlingsunterkünfte Hannover e. V.) 33 Wie finanzieren die Freiwilligen ihr Engagement für Geflüchtete? | 3 Babenhausen beschreibt das Verhältnis zur Kom- mune beispielsweise als „ambivalent“. Denn je mehr der Verein auf die Gelder der Kommune zu- greife, umso mehr werde auch das Abhängigkeits- verhältnis verstärkt. Ein Ausdruck dieser Ambi- valenz kann die Ablehnung von Ehrenamtsprei- sen sein, die Politiker_innen in den letzten Jahren vermehrt an Geflüchtetenhelfer_innen vergeben haben. Mehrere Organisationen aus unserer qua- litativen Befragung haben oder sollten solche Preise verliehen bekommen. Zum Teil stehen die Freiwilligen ihnen aber kritisch gegenüber, weil die Ehrungen zumeist eher symbolischen Cha- rakter haben oder aus ihrer Sicht dem politischen Umgang mit Geflüchteten derselben Politiker_ innen, die die Preise verleihen, widersprechen (Adi Hösle, Babenhausen). • Es besteht die Angst, zum Lückenfüller für nicht-existente oder dysfunktionale staatliche Strukturen zu werden; gleichzeitig ist man jedoch auf öffentliche Gelder angewiesen, um das Fort- bestehen der Organisation zu garantieren: Für den Verein „L’amitié“ aus Gotha ist es beispiels- weise wichtig, kein „Erfüllungsgehilfe des Staa- tes“ zu sein und die eigene Unabhängigkeit zu wahren. Für die Organisation sei dies aber trotz der Nutzung öffentlicher Fördermittel möglich, auf die sie angewiesen seien (Ernst-Martin Stül- lein, L’amitié e. V. Gotha). • Staatliche Gelder werden generell abgelehnt, um nicht Teil eines Systems zu werden, das man po- litisch nicht akzeptiert: Der Verein „Moabit hilft“ finanziert sich komplett ohne staatliche Hilfe und lebt ausschließlich von Spendengeldern, aus denen er derzeit fünf Personalstellen finanzieren kann. Grund dafür ist die strukturelle politische Kritik des Vereins am staatlichen Umgang mit Ge- flüchteten und der Indienstnahme der freiwilli- gen Helfer_innen: „Unsere Unabhängigkeit ist auch unserer Agitation geschuldet, was wir am System anprangern, was so nicht weiter existieren soll. Und dann können wir nicht quasi dieses System noch bedienen. [...] Wir probieren uns wirklich an unseren Grundsätzen entlangzuhangeln und ganz konkret auszuschließen, dass wir in irgendeiner Form Berührungspunkte haben mit Parteien oder mit Akteuren der Parteienlandschaft. [...] Bei Geldern aus der Privatwirtschaft schauen wir genau hin. Wir haben auch schon Geld zurück überwiesen, wo wir gesehen haben, dass die Geldgeber zu einer bestimmten Sparte gehören.“ (Diana Henniges, Moabit hilft e. V., Berlin) Wie dieses Zitat bereits verdeutlicht, geht es den Organisationen freiwillig Engagierter jedoch nicht nur um eine Unabhängigkeit von staatlichen Stel- len. Auch bei Geldern aus der Privatwirtschaft und von Kirchen oder Stiftungen wird zum Teil genau ge- prüft. „Wir wollen über uns bestimmen und nicht das Produkt einer Stiftung sein“, meint die studentische Initiative „tun.starthilfe“ aus Eichstätt. Die Initiative suchte zu Beginn ihrer Fundraising-Aktivitäten nach „politisch neutralen Akteuren“ in der Förderland- schaft, verabschiedete sich allerdings nach einiger Zeit von diesem Kriterium, da sie feststellte, dass es nur „ganz wenige unpolitische Stiftungen“ gebe und die Einschränkungen dadurch groß würden (Simone Zink, tun.starthilfe, Eichstätt). Auch Auflagen in Förderverträgen, die die freie Ver- fügung über Mittel einschränken und auch die zeit- lich aufwändige Dokumentationspflicht können zu Ausschlusskriterien werden. Bei anderen Organisationen überwiegt der Pragma- tismus bei der Entscheidung über potenzielle Geld- geber. Kriterien sind dann beispielsweise der ge- ringe zeitliche Aufwand für die Antragstellung, Abrechnung und Realisierung der beantragten Pro- jekte, persönliche Kontakte zum Geldgeber, Emp- fehlungen oder positive Erfahrungen mit dem An- tragsverfahren. Allerdings wollen und brauchen nicht alle Organisa- tionen zwangsläufig finanzielle Mittel. Im Rahmen dieser Studie ist dies wichtig zu betonen, da Unter- 34 Fördermittel in der Flüchtlingshilfe: Was gebraucht wird – was ankommt „Wir brauchen eigentlich recht wenig Geld, da wir keine Personal- und Bürokostenkosten haben und sowohl Sachspenden als auch einige Geldspenden unsere Aktivitäten absichern. Regionale Fördermittel zur nachbarschaftlichen Kooperation verwenden wir beispielsweise für gemeinsame Ausflüge. [...] Wir wollen uns auch nicht von außen gesetzt durch die Finanzierungsstrukturen Aktivitäten ausdenken müssen.“ (Reinhard Selka, Unterstützungskreis Berlin-Pankow) stützung für das freiwillige Engagement nicht mit fi- nanzieller Förderung gleichgesetzt werden sollte. Ein Mitglied des Netzwerkes „Pankow Hilft“ aus Ber- lin begründete im Interview, warum sein Unterstüt- zerkreis nicht unbedingt mehr finanzielle Mittel be- nötigt: Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 10 Verteilung der Gründe, warum keine Anträge gestellt wurden, nach Organisationen Wir haben keine Fördermittel beantragt, weil… 0 40 80 Sonstigestaatl.EinrichtungInitativeKircheVerbandVerein wir keine Kapazitäten zum Stellen von Anträgen haben. wir die Bedingungen für eine Antragstellung nicht erfüllen (z. B. Vereinsform). wir uns keine Aussicht auf Erfolg versprechen wir über unsere Mittel frei verfügen möchten. wir unabhängig bleiben wollen. wir keine zusätzlichen Mittel benötigen. In unserer Online-Umfrage gaben allerdings nur 22,7 Prozent derjenigen, die keine Fördermittel- anträge gestellt haben, als Begründung an, dass sie keine zusätzlichen Mittel benötigen. 35 4 Hürden und Herausforderungen (N=566) Quelle: Eigene Darstellung ABBILDUNG 11 Bezuschussung der befragten Organisationen Nein 37 % Ja 63 % Haben Sie in den letzten fünf Jahren Anträge auf Fördermittel gestellt? Das mag wenig überraschen, da Organisationen sich oft mit der Zeit weiter professionalisieren, Netz- werke knüpfen, in denen sie über Fördermöglichkei- ten erfahren und neue Strategien der Fördermittel- akquise entwickeln. Allerdings ist ein signifikanter Unterschied erst bei Organisationen zu beobachten, die mehr als zehn Jahre bestehen – hier haben 81,1 Prozent Anträge auf Fördermittel gestellt. Zwischen Organisationen, die es seit ein bis zwei Jahren gibt und solchen, die seit drei bis vier Jahren existieren, besteht kaum ein Unterschied (50,8 bzw. 60,3 %). Es scheint also recht lange zu dauern, bis Hürden beim Zugang zu Fördermitteln überwunden sind. Dabei sind diejenigen, die Fördermittelanträge stel- len, häufig erfolgreich: 82,7 Prozent gaben an, dass mindestens die Hälfte ihrer Anträge erfolgreich war (N=347) – selbst bei den Initiativen ohne Ver- einsform liegt die Quote bei 77,9 Prozent. Dennoch nehmen nur ca. 12,9 Prozent der insgesamt befrag- ten Organisationen den Zugang zu Fördermitteln als leicht bis besonders leicht wahr und ca. 50,8 Prozent als schwierig bis sehr schwierig (N=529). Das Pro- blem beim Zugang zu Fördermitteln liegt also nicht darin, dass gestellte Anträge abgelehnt würden. Es scheint vielmehr Hürden zu geben, di