Die Grundrechte Minderjähriger im Spannungsfeld selbständiger Grundrechtsausübung, elterlichen Erziehungsrechts und staatlicher Grundrechtsbindung.

Duncker & Humblot
Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

Duncker & Humblot

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

Berlin

item.page.language

item.page.issn

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: 2003/518

item.page.type

item.page.type-orlis

DI

relationships.isAuthorOf

Abstract

Mit dem geläufigen Begriff "Grundrechtsmündigkeit" ist der höchst unterschiedliche, Aspekte und Rechtsinstitute berührende Themenkomplex Minderjährige und Grundrechte nur unzulänglich erfasst. Der Autor beginnt daher mit einer Analyse von Grundrechtsfähigkeit, Grundrechtsausübung und Grundrechtsreife Minderjähriger, neben denen eine besondere Figur einer Grundrechtsmündigkeit nicht anzuerkennen ist. Die Grundrechtsausübung durch Minderjährige betrifft nicht allein ihr Verhältnis zum Staat. Grundsätzlich klärungsbedürftig sind die Konsequenzen, die sich aus den Grundrechten der Minderjährigen für die gesetzliche Regelung der Rechtsbeziehungen zu ihren Eltern oder Vormündern ergeben, insbesondere hinsichtlich des Erziehungsrechts. Die Einbettung des Familienrechts in die Grundrechtsordnung ist bis heute dogmatisch ebensowenig befriedigend erfasst wie generell das Verhältnis von Zivilrecht und Grundrechten. Der Autor erläutert dieses Verhältnis und wendet sich hierbei gegen Fehlvorstellungen nicht zuletzt auf seiten des Gesetzgebers, aus denen mitunter Einseitigkeiten zu Lasten der Eltern resultieren, welche die Fundamente der Familie zu untergraben drohen. Eingehend behandelt wird das schwierige grundrechtliche Spannungsverhältnis im Dreiecksverhältnis Kinder - Eltern - Staat. Abschließend stellt der Autor die Möglichkeiten der gerichtlichen Geltendmachung der Grundrechte Minderjähriger dar. Da diesen keine eigenständige Grundrechts-Prozessfähigkeit zukommt, sie vielmehr auf das Eintreten ihrer gesetzlichen Vertreter angewiesen sind, gewinnen im Falle diesbezüglicher Meinungsverschiedenheiten die Eingriffsmöglichkeiten der Familiengerichte zentrale Bedeutung zur Gewährleistung der Durchsetzbarkeit der Grundrechte Minderjähriger. difu

Description

Keywords

Journal

item.page.issue

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

241 S.

Citation

item.page.dc-subject

item.page.subject-tt

item.page.dc-relation-ispartofseries

Schriften zum Öffentlichen Recht; 908