Rechtsdogmatische Grundlagen des Nachbarschutzes im Wasserrecht.

Loading...
Thumbnail Image

Date

Journal Title

Journal ISSN

Volume Title

Publisher

item.page.orlis-pc

DE

item.page.orlis-pl

item.page.language

item.page.issn

0721-7390

item.page.zdb

item.page.orlis-av

ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585

item.page.type

item.page.type-orlis

relationships.isAuthorOf

Abstract

Das Bundesverwaltungsgericht hat in seiner neueren Rechtsprechung Drittschutz auch gegen die Erteilung neuer Erlaubnisse insbesondere aus Paragraph 4 I Satz 2 Wasserhaushaltsgesetz abgeleitet. Es hat dazu auf die Schutznormtheorie zurückgegriffen. Der Beitrag beschreibt die rechtsdogmatische Entwicklung, die durch die dem Planungsrecht innewohnenden Abwägungs- und Ermessensspielräume eingeleitet wurde. Dies gibt Anlaß zu fragen, ob weiter auf das Hilfskonstrukt der Schutznormtheorie zurückgegriffen werden muß. Die Entwicklung der umwelt- und planungsrechtlichen Dogmatik muß sich vielmehr stärker von der Orientierung an der traditionellen Form des Verwaltungsakts als eines Einzelakts und der Rechtsnorm als typischerweise abstrakt-genereller Regelung, gerade im Bauplanungsrecht, entfernen und die jeweils geregelten Verwaltungsrechtsverhältnisse in den Vordergrund rücken. Dieser Begriff, der das Substrat der Regelung zu Lasten der Form akzentuiert, hat eher eine heuristische Funktion und bedarf einer genaueren Spezifizierung durch die Unterscheidung verschiedener Komplexitätsgrade bei der Abwägung als eines planerischen Ausgleichs zwischen verschiedenen konkurrierenden Belangen. In diesen Rahmen läßt sich auch das Recht auf Rücksichtnahme im Wasserrecht einordnen. (-y-)

Description

Keywords

Journal

Umwelt- und Planungsrecht

item.page.issue

Nr.3

item.page.dc-source

item.page.pageinfo

S.81-88

Citation

item.page.dc-subject

item.page.dc-relation-ispartofseries