Arbeitsrechtliche Konkurrentenklage und Eingruppierungsklage im öffentlichen Dienst.

O. Schmidt
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O. Schmidt

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Köln

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ZLB: 99/3362

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RE

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Abstract

Mit arbeitsrechtlichen Konkurrentenklagen sind Rechtsprechung und Literatur erst neuerdings befasst. Inwieweit die von den Verwaltungsgerichten entwickelten Grundsätze für die beamtenrechtliche auf arbeitsrechtliche Kokurrentenklagen im öffentlichen Dienst übertragen werden können, ist bisher noch nicht geklärt. Auch Eingruppierungsklagen werfen eine Vielzahl prozessualer Fragen auf, die in der Literatur nur unzureichend berücksichtigt werden. Von der richtigen Klageart über den zweckmäßigen Klageantrag und die möglichen Beweismittel bis hin zu den Rechtsmitteln und dem einstweiligen Rechtsschutz werden behandelt. Besondere Aufmerksamkeit wird bei der Konkurrentenklage der Stellung des ausgewählten Bewerbers im Prozess gewidmet. Bei der Eingruppierungsklage ist es der für die Schlüssigkeit der Klage erforderliche Sachvortrag, an den das BAG hohe - möglicherweise sogar zu hohe - Anforderungen stellt. Höhergruppierungen, Rückgruppierungen und Bewährungsaufstieg gem. § 23a BAT werden berücksichtigt. Insbesondere dem Anwalt soll - auch mit einer Checkliste - die Durchsetzung der Rechte seines Mandanten erleichtert werden. difu

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XXII, 152 S.

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Schriften für die Prozeßpraxis; 9