Anerkannte Naturschutzverbände als "Anwälte der Natur". Rechtliche Stellung, Verfahrensbeteiligung und Fehlerfolgen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 2000/3569

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RE

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Abstract

Die anerkannten Naturschutzverbände nehmen im Verwaltungsverfahren eine Sonderstellung ein: Sie sind an bestimmten Verfahren zu beteiligen, ohne dass damit eine eigene materielle (Rechts-)Position korrespondieren würde. Es wird die derzeitige Position der anerkannten Naturschutzverbände unter den Voraussetzungen verwaltungsrechtlicher Dogmatik bestimmt und damit ein Beitrag zur aktuellen Diskussion um die Verbandsklage im Umweltrecht geleistet. Nach einer einleitenden Standortbestimmung der Verbandsbeteiligung im Naturschutzrecht widmet sich ein erster Schwerpunkt der Verfahrensbeteiligung, wobei die den Verbänden zukommende Verfahrensrolle und die einzelnen Modalitäten der Hinzuziehung im Mittelpunkt stehen. Die dabei möglichen Fehler und die damit verbundenen Fehlerfolgen bilden den Übergang zum zweiten Schwerpunkt der Abhandlung, der gerichtlichen Durchsetzbarkeit Wege der uneigentlichen Verbandsklage. Die von der Rechtsprechung hierzu entwickelten Positionen werden einer Grundsatzkritik unterzogen. goj/difu

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132 S.

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Schriftenreihe der Hochschule Speyer; 139