Der kommunalpolitisch motovierte Abgabenerlaß.

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SEBI: 70/1596

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Die Unzulänglichkeiten im Gemeindefinanzsystem führen dazu, daß einige Gemeinden im Wege der Selbsthilfe gegenüber einheimischen und ansiedlungsbereiten Gewerbe- und Industriebetrieben ganz oder teilweise auf gemeindliche Abgaben verzichten, um längerfristig größere Einnahmen verzeichnen zu können. Die Studie beantwortet die bei diesem Abgabenerlaß auftauchenden Rechtsfragen. Sie qualifiziert den Abgabenerlaß als verwaltungsrechtlichen Vertrag (gemeinderechtlicher Subventionsvertrag) in Abgrenzung zum Verwaltungsakt. Er verlangt lediglich den Vorrang, nicht aber den Vorbehalt des Gesetzes und ist daher grundsätzlich zulässig. Ist der Subventionsvertrag aus tatsächlichen oder rechtlichen, von der Gemeinde zu vertretenden Umständen unwirksam, so steht der betroffenen Vertragspartei ein Schadenersatzanspruch aus Verschulden bei Vertragsabschluß zu. hw/difu

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Subventionsvertrag, Gewerbesteuer, Abgabenerlass, Wirtschaftsförderung, Steuer, Kommunalrecht, Kommunalpolitik

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Bochum: (1969), XIII, 97 S., Lit.

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Subventionsvertrag, Gewerbesteuer, Abgabenerlass, Wirtschaftsförderung, Steuer, Kommunalrecht, Kommunalpolitik

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