Neue Herausforderungen der gerichtlichen Kontrolle von Plänen unter besonderer Berücksichtigung des Klimaschutzgesetzes (KSG).
Heymanns
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Heymanns
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DE
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Köln
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0012-1363
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5471-9
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ZLB: R 620 ZB 7120
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RE
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Abstract
Die Gewährung effektiven Individualrechtsschutzes gegen hoheitliche Entscheidungen ist nicht nur verfassungsrechtlich geboten, sondern war im Planungsrecht ein wesentlicher Antrieb für Fortentwicklungen einer angemessen differenzierten gerichtlichen Kontrolle von Plänen. Während die Grundlagen mittlerweile zwar als gefestigt gelten, ist das planungsrechtliche Rechtsschutzregime dennoch einem steten Wandel unterworfen, indem es auf veränderte Interessenlagen in neuartigen Planungsverfahren und -formen - wie etwa das neuartige Klimaschutzprogramm des Klimaschutzgesetzes des Bundes - sowie auf unionsrechtliche Anforderungen reagieren muss. Im Beitrag werden zunächst die verfassungs- und verwaltungsrechtlichen Grundzüge des Rechtsschutzes gegen planförmiges Verwaltungshandeln (I.) dargelegt, sodann werden die zentralen unionsrechtlichen Einflüsse auf die gerichtliche Plankontrolle (II.) erörtert und auf dieser Grundlage ermittelt, in welchen Konstellationen unmittelbarer Zugang zu Rechtsschutz gegen Pläne besteht (III.). Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der gerichtlichen Kontrolle der neuartigen Klimaschutzprogramme nach dem KSG.
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Deutsches Verwaltungsblatt : DVBL
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3
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144-150