Abwasserbeseitigung in privater Hand?

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DE

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Baden-Baden

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0943-383X

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ZLB: Zs 4358-4
IRB: Z 1830
TIB: ZO 9840

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Abstract

Die Kommunen bedienen sich traditionell öffentlich-rechtlicher Organisationsformen, um ihrer Pflicht zur Abwasserbeseitigung Rechnung zu tragen. Allerdings ist schon seit längerer Zeit ein starker Trend zur Umstrukturierung der kommunalen Abwasserbeseitigung zu beobachten: Ziel ist eine effektivere Aufgabenerfüllung zu Gunsten von Gemeinde und Bürgern. Diese Maxime soll insbesondere durch die Beteiligung von Privatunternehmen an der Abwasserversorgung erreicht werden. Hierzu sind eine Vielzahl von Beteiligungs- und Organisationsmodellen im Gespräch - man kann durchaus von einem Modell-Dschungel sprechen. Im Focus der Privatisierungsdiskussion steht die so genannte materielle Privatisierung, für die § 18 a Abs. 2 a WHG einen bundesgesetzlichen Rahmen vorgibt. Die Auseinandersetzung ist bislang jedoch noch rein akademischer Natur, da eine Vollprivatisierung wegen fehlender gesetzlicher Rahmenbedingungen momentan noch in keinem Bundesland tatsächlich zu realisieren ist. Die Umstrukturierung der kommunalen Abwasserbeseitigung wirft höchst komplexe Rechtsprobleme, insbesondere aus den Bereichen des Gebührenrechts, des Gemeindewirtschaftsrechts sowie des Vergabe- und Steuerrechts auf. difu

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Zeitschrift für Umweltrecht

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Nr. 6

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S. 401-407

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