Der grundrechtliche Schutz der Privatsphäre. Zugleich ein Beitrag zur Dogmatik des Art. 2 Abs. 1 GG.

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SEBI: 80/5826

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DI

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Abstract

Damit der Staat seinen sozialen Verpflichtungen gegenüber dem Bürger nachkommen kann, benötigt er Informationen, sowohl um die knappen Ressourcen durch Planung möglichst effektiv einsetzen zu können als auch um die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Dabei schießt der Staat nicht selten über sein Ziel hinaus und greift somit in rechtswidriger Weise in die Persönlichkeitssphäre der Einzelnen ein. Es bedarf daher der Bestimmung der verfassungsrechtlichen Grenzen, die der Staat gegenüber dem Bürger einzuhalten verpflichtet ist. Ausgehend von Art. 2 Abs. 1 GG versucht der Autor daher, neben einer Begriffsdefinition zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht die einschlägige Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts zum allgemeinen Persönlichkeitsrecht zu analysieren. Es werden umfassend andere eingreifende Grundrechte (z.B. Art. 4, 5, 6, 8, 9, 10, 13) bezüglich der Absicherung der Privatsphäre erörtert und untersucht, ob das Grundrecht auf "Achtung der Privatsphäre" eine besondere Ausprägung der umfassenderen allgemeinen Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG darstellt. kp/difu

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Grundrechtsschutz, Privatsphäre, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verfassungsrecht

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Berlin:Duncker & Humblot (1980), 261 S., Tab.; Lit.; Reg.(jur.Diss.; Tübingen 1979)

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Grundrechtsschutz, Privatsphäre, Bundesverfassungsgericht, Rechtsprechung, Verwaltung/Öffentlichkeit, Verfassungsrecht

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Schriften zum öffentlichen Recht; 378