Kommunen versorgen sich selbst mit Energie. Bioenergiedörfer.
Eppinger
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Eppinger
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DE
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Schwäbisch-Hall
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0723-8274
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ZLB: Kws 740 ZB 6798
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Abstract
Angesichts steigender Energiepreise und der Endlichkeit fossiler Energieträger ist es für Kommunen überlegenswert, sich selbst auf regenerativer Basis zu versorgen. Der Weg dorthin kann über das in dem Beitrag vorgestellte Konzept "Bioenergiedorf" führen. Rund 150 solcher Kommunen gibt es derzeit in Deutschland. Gemäß den Vorgaben zur Verleihung dieser Bezeichnung decken die betreffenden Kommunen ihren Bedarf an Strom und Wärme mindestens zur Hälfte aus regional erzeugter Bioenergie. Im Auftrag des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft schreibt die Fachagentur für nachwachende Rohstoffe (FNR) den Wettbewerb "Bioenergiedörfer" aus. Um die Bürgerinnen und Bürger an der Wertschöpfung zu beteiligen, eignen sich verschiedene Rechtsformen. Viele Bioenergiedörfer sind genossenschaftlich organisiert, da die Akteure sich mit überschaubarem finanziellen Einsatz einbringen können und für Verbindlichkeiten nur mit ihrer Einlage haften. Die Gründung einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) wird für Energieanlagen mit Investitionssummen von wenigen 100.000 Euro gewählt. Der Nachteil besteht in der uneingeschränkten Haftung der Gesellschafter. Eine Stiftung kommt in Betracht, wenn die Ernergieerzeugung mit dem Engagement im sozialen oder politischen Bereich verbunden werden soll. Bund, Länder, Förderinstitutionen wie auch private Dienstleister unterstützen die Kommunen, die ihre Energieversorgung auf lange Sicht vollständig auf erneuerbare Energien umstellen wollen.
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Der Gemeinderat
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Nr. 7/8
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S. 10-11