Das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in Bürgerbegehren und Bügerentscheid - dargestellt am Beispiel der Bayerischen Gemeindeordnung.

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Bayreuth

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ZLB: 2000/3178
DST: Fb 350-40-/14

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DI

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Abstract

Auf den ersten Blick handelt es sich "nur" um ein Zulässigkeitskriterium für ein kommunales Bürgerbegehren. Tatsächlich aber birgt die Prüfung, ob ein Bürgerbegehren mit dem Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit vereinbar ist, eine Vielzahl dogmatischer Schwierigkeiten und (kommunalpolitische) Brisanz in der Praxis. Denn hier stellt sich die Frage des "Finanztabus" bei direktdemokratischen Entscheidungen in besonders deutlicher Form. Nicht selten werden sachfremde Kriterien der Zulassung oder (was häufiger der Fall ist) Ablehnung eines Bürgerbegehrens zugrundgelegt, was an einer ganzen Reihe ausgewerteter Fälle aus mehreren Bundesländern - ein besonderer Schwerpunkt liegt auf der Rechtslage und den praktischen Erfahrungen in Bayern - deutlich wird. Dies kann freilich den Beteiligten vor Ort weniger zum Vorwurf gemacht werden. Vielmehr machen die Schwierigkeiten in der Praxis deutlich, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit bisher noch kaum dogmatisch durchdrungen, aber auch nicht "handhabbar" gemacht wurde. Die Autorin analysiert die verschiedenen dogmatischen und praktischen Schwierigkeiten und entwickelt einen Ansatz, der von der treuhänderischen Verantwortung beim Umgang mit öffentlichen Mitteln ausgeht. Mit dieser Verantwortung verbinden sich eine Reihe von konkreten Pflichten, die von jedem zu beachten sind, der eine derartige Treuhänderstellung innehat - auch auf kommunaler Ebene von Rat und Bürgerschaft im Rahmen ihrer Entscheidungsbefugnisse. difu

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XVII, 399 S.

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Schriften zur Rechtswissenschaft; 45