Der Rechtsmißbrauch im Umweltstrafrecht im System des Strafrechts und des Öffentlichen Rechts.

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Baden-Baden

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ZLB: 2000/1813

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DI

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Abstract

Zunächst werden die allgemeinen Grundlagen des § 330d Nr.5 StGB erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Einklang zwischen Strafrecht und Öffentlichen-Recht zu wahren, um die Einheit der Rechtsordnung zu gewährleisten. Im Mittelpunkt steht die Frage an die Anforderungen der Rechtswidrigkeit der erwirkten oder erschlichenen Genehmigungen, um einen Widerspruch zwischen Strafrecht und Öffentlichem Recht zu vermeiden. Anschließend wird untersucht, ob der Strafrichter die qualifizierte Rechtwidrigkeit der Genehmigung prüfen darf. In diesem Zusammenhang wird die Frage der Prüfungskompetenz und der Beurteilungsfähigkeit aufgegriffen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt in der Problematik der Zurechnung des rechtsmissbräuchlichen Verhaltens Dritter. Auch wird die Problematik der Einbeziehung beteiligter Fachbehörden oder privater Sachverständiger untersucht. Zum Schluss wird auf das Planfeststellungsrecht eingegangen und gezeigt, dass das StGB nur bei evidentem materiellen Fehler des Planfeststellungsbeschlusses anwendbar ist. kirs/difu

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339 S.

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Kieler rechtswissenschaftliche Abhandlungen; 22