Grundwasserschutz und kommunale Wasserwirtschaft: Was bringt die neue Grundwasserverordnung?
Alternative Kommunalpolitik
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Alternative Kommunalpolitik
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DE
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Bielefeld
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0941-9225
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ZLB: 4-Zs 3327
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
IRB: Z 1674
BBR: Z 555
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RE
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Abstract
Es ist ein bekanntes Anliegen der kommunalen Wasserwirtschaft, Trinkwasser möglichst naturnah und ohne kostenintensive Aufbereitung zur Verfügung zu stellen. Das ist nicht nur ökologisch geboten, sondern auch ökonomisch sinnvoll. Die GrwV setzt insbesondere die europäische Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) und ihre Tochterrichtlinie zum Schutz des Grundwassers vor Verschmutzung und Verschlechterung um und stellt die Weichen für den künftigen Grund- und Trinkwasserschutz in Deutschland. In dem Beitrag wird ausgeführt, dass die Zeit für den Grundwasserschutz drängt. Denn schon die erste WRRL-Bestandsaufnahme hat gezeigt, dass 53 Prozent der Grundwasserkörper in Deutschland das von der WRRL vorgegebene Ziel des guten Zustands bis zum Jahr 2015 nicht erreichen. Dabei ist seit langem bekannt, dass vor allem diffuse Stoffeinträge aus Landwirtschaft, Industrie und Verkehr das Grundwasser verunreinigen. Grundwasserverschmutzungen können zu Wassermengenproblemen für die Trinkwasserentnahme führen, da die Verschmutzung die Gewässernutzung verhindern und so einen indirekten Wassermangel erzeugen kann. Hinzu treten Klimawandelfolgen in Form von Hitzeperioden, die zur Verknappung lokaler Grundwasserressourcen beitragen. In Deutschland dient Grundwasser zu etwa 75 Prozent der Wasserentnahme für die öffentliche Trinkwasserversorgung. Daher ist der Schutz der Grundwasserressourcen vor Schadstoffbelastungen von größter Bedeutung - nicht nur aus Gründen des Trinkwasserschutzes, sondern auch wegen der Bedeutung des Grundwassers als Grundlage für Ökosysteme und als Teil des Wasserkreislaufs. Es stellt sich die Frage, ob die neue GrwV dem Vorsorge-, Verursacher- und Nachhaltigkeitsgrundsatz durch Normierung von Verboten und strengen Grenzwerten für das Einbringen von Schadstoffen Rechnung trägt und damit dem vorsorgenden Gewässerschutzkonzept der WRRL entspricht. Die Frage wird dahingehend beantwortet, dass ein wirksamer Grundwasserschutz angesichts der erkennbaren Mängel nicht zu erwarten ist. Hierfür werden einige Kritikpunkte benannt - beispielsweise das starke Entgegenkommen gegenüber der Landwirtschaft oder die fehlende Vorgabe von Schwellenwerten für gefährliche Schadstoffe wie zum Beispiel Zyanid, Bor, Fluorid, oder Benzol.
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AKP. Fachzeitschrift für Alternative Kommunalpolitik
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Nr. 1
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S. 37-38