Jugendberufshilfe an der Schnittstelle SGB II/III - SGB VIII.

Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht
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Deutsches Institut für Jugendhilfe und Familienrecht

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Heidelberg

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1867-6723

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RE

Abstract

Insbesondere für benachteiligte junge Menschen kann der Übergang von der Schule in den Beruf eine Aufgabe sein, bei deren Bewältigung sie Unterstützung benötigen - sei es bei der Berufsorientierung, bei der Suche nach einem Ausbildungsplatz oder einer Arbeitsstelle, bei der Berufsvorbereitung oder auch darüber hinaus bei der Lebensführung. Leben die Jugendlichen in einer sog. Bedarfsgemeinschaft nach dem SGB II oder bilden eine eigene, beziehen also Grundsicherung für Arbeitsuchende durch ein Jobcenter (Hartz IV), werden nun auch die Angebote zur Eingliederung in Arbeit für sie relevant. Gleichzeitig kann ein fortgesetzter oder neuer Jugendhilfebedarf bestehen. In der Praxis stellt sich die Frage, welche Aufgaben die Arbeitsverwaltung auf der einen und die Kinder- und Jugendhilfe auf der anderen Seite im Bereich der Jugendberufshilfe haben und wie die Schnittstelle so gestaltet werden kann, dass junge Menschen passende und nachhaltige Unterstützung finden. Notwendig ist dafür eine gelingende Kooperation zwischen den Sozialleistungsträgern, für die hier Anregungen gegeben werden sollen.

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Das Jugendamt

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Nr. 2

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S. 62-68

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