Kommunaler Finanzausgleich in Bayern. Überprüfung der Sachgerechtigkeit des derzeitigen Verteilungsmodus der Gemeindeschlüsselzuweisungen im bayerischen kommunalen Finanzausgleich. Gutachten.
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DE
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Köln
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GU
EDOC
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Abstract
Neben einem Überblick über den bayerischen Finanzausgleich und einer Darstellung des Status quo des bayerischen Gemeindeschlüsselzuweisungssystems finden sich in dem Gutachten insbesondere eine Prüfung der gegenwärtigen Bedarfsermittlung und Steuerkraftberechnung sowie gangbare Weiterentwicklungsoptionen. Die zudem erfolgte Analyse der Abschöpfungsquote erlaubt darüber hinaus einen genaueren Blick auf die Funktionsweise und Anreizwirkungen des Finanzausgleichssystems. Konkret kommt der Gutachter dabei zu folgenden Ergebnissen: [A] Eine Anpassung bei der Bedarfsermittlung erscheint sinnvoll. Die derzeitige Hauptansatzstaffel ist am unteren Rand tendenziell zu differenziert und am oberen Rand nicht differenziert genug. [B] Eine verbesserte Bedarfsmessung würde auf die Ergänzungsansätze für strukturschwache Gemeinden und für Soziallasten verzichten bzw. sie modifizieren. Alternativ bietet sich die Zahl der Bedarfsgemeinschaften nach SGB II an. Zentralitätsfunktionen könnten mithilfe eines Bedarfsindikators zur Zahl der Einpendler pro Einwohner und der Zahl der Studenten je Einwohner berücksichtigt werden.[C]· Von einer Verwendung fiktiver Einkommensteuerbeteiligungsbeträge pro Kopf sowie einer abgestuften Anrechnung der Einkommensteuereinnahmen sollte abgesehen werden. Das Abstellen auf die tatsächlichen Einkommensteuereinnahmen erhöht die Transparenz und Konsistenz des Systems. [D] Bezüglich der Realsteuern empfiehlt der Gutachter eine Teilanrechnung zu 10% in Kombination mit einer Erhöhung des Nivellierungshebesatzes auf 330. [E) Die äußerst hohe Komplexität und Undurchsichtigkeit des Schlüsselzuweisungssystems überlagert die Anreizwirkungen auf Gemeinden. Dies dürfte in Verbindung mit einer hohen Abschöpfungsquote dafür sorgen, dass in vielen Gemeinden Bayerns die eigene Steuerpolitik nicht in einem Ausmaß fühlbar ist, wie es die gemeindliche Steuerautonomie verlangt.
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XVIII, 185 S.
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FiFo-Berichte; 19