Abschied vom Arkanprinzip? Evaluation des Landesinformationsfreiheitsgesetzes Rheinland-Pfalz.
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DE
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Speyer
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ZLB: R 592/700
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RE
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Zusammenfassung
In Deutschland haben sich neben dem Bund auch 11 der 16 Bundesländer entschieden, Informationsfreiheitsgesetze zu verabschieden. Am 07. April 2008 brachte die SPD-Landtagsfraktion einen Gesetzentwurf zum Landesgesetz zur Einführung des Rechts auf Informationszugang in den rheinland-pfälzischen Landtag ein, der nach zwei Lesungen am 26. November 2008 als Landesgesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen (Landesinformationsfreiheitsgesetz - LIFG -) verabschiedet wurde. § 15 LIFG sieht dabei vor, dass die Landesregierung unter Mitwirkung der kommunalen Spitzenverbände die Auswirkungen dieses Gesetzes überprüft und dem Landtag drei Jahre nach seinem Inkrafttreten darüber berichtet. Das Ziel des Evaluationsvorhabens besteht darin, einerseits das Gesetz auf seine Zielerreichung hin zu überprüfen und anderseits die organisatorischen, personellen und finanziellen Auswirkungen des Gesetzes untersuchen.
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X, 132 S.
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Speyerer Forschungsberichte; 272