Busunternehmen hat keine Antragsbefugnis gegen Teileinziehung.
Gemeindetag Baden-Württemberg
Zitierfähiger Link
Lade...
Datum
Zeitschriftentitel
ISSN der Zeitschrift
Bandtitel
Herausgeber
Gemeindetag Baden-Württemberg
Sprache (Orlis.pc)
DE
Erscheinungsort
Stuttgart
Sprache
ISSN
ZDB-ID
Standort
ZLB: Zs 1723-4
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
BBR: Z 333
IRB: Z 1912
Dokumenttyp
Dokumenttyp (zusätzl.)
Autor:innen
Zusammenfassung
Laut der Beschlüsse des VGH Baden-Württemberg vom 1.8.2003 sowie des VG Stuttgart vom 23.4.2003 haben auch die Inhaber von Linienverkehrsgenehmigungen nach dem Personenbeförderungsrecht kein subjektiv-öffentliches Recht auf Aufrechterhaltung des straßenrechtlichen Gemeingebrauchs. Die Benutzung der öffentlichen Straßen, Wege und Plätze für Zwecke des (öffentlichen) Linienverkehrs mit Kraftfahrzeugen hält sich in gleicher Weise im Rahmen des Gemeingebrauchs wie der (nicht-öffentliche) Individualverkehr mit gleichen Fahrzeugen. difu
Beschreibung
Schlagwörter
Zeitschrift
Die Gemeinde
Ausgabe
Nr. 7
item.page.dc-source
Seiten
S. 208-209