Die Haftung für toxische Massenschäden im US-amerikanischen Produkt- und Umwelthaftungsrecht.

Florentz
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Florentz

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DE

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München

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ZLB: 95/2691

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Zusammenfassung

Die Haftung für toxische Massenschäden, d. h. für massenhafte Schädigungen der Gesundheit durch toxische Substanzen (z. B. Asbest, Agent Orange sowie das synthetische Östrogen-Hormon DES) im US-amerikanischen Produkt- und Umwelthaftungsrecht ist Gegenstand der rechtsvergleichenden Arbeit. Nach einem Überblick über die Unzulänglichkeiten des bisherigen Haftungsrechts diskutiert der Autor die Rechtsfortbildung neuerer Rechtsinstitute wie der market-share liability oder der class action. Es handelt sich um die Verwendung von statischen Beweismitteln und Versuche zur Lockerung der oft schwer beweisbaren Kausalitätserfordernisse (Zusammenhang zwischen Handlung und Schaden). Entscheidungen amerikanischer Gerichte werden ausführlich berücksichtigt. rebo/difu

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XV, 415 S.

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Rechtswissenschaftliche Forschung und Entwicklung; 393