Pflicht zur Sicherheit. Öffentlich-rechtliche Anforderungen an private Großveranstalter und die Legalisierungswirkung von Genehmigungen.

Duncker & Humblot
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Duncker & Humblot

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Berlin

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ZLB: 008/000 302 417

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DI
RE

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Abstract

Ein Veranstaltungsgesetz, das hinsichtlich der Sicherheitsgewährleistung dezidiert Verantwortlichkeiten regelt, existiert nicht. Frage ist, woraus sich eine solche öffentlich-rechtliche Pflicht des Veranstalters ergibt. Eine ausdrückliche - allerdings bereichsspezifische - Regelung findet sich allein im Bauordnungsrecht. Den Schwerpunkt der Untersuchung und die Grundlage für eine Begründung der Verantwortlichkeit des Veranstalters bildet daher das allgemeine Gefahrenabwehrrecht. Die Arbeit beleuchtet neben den derzeit diskutierten Ansätzen insbesondere die im Veranstaltungskontext bisher weitgehend ausgeblendete Legalisierungswirkung von Genehmigungen. Im Ergebnis kann genehmigungskonformes Veranstalterverhalten mitunter die Verantwortlichkeit für mittelbar verursachte Gefahren, etwa Fanausschreitungen, ausschließen. Ferner zeigt die Arbeit auf, inwieweit in solchen Fällen Schwierigkeiten bestehen, den Veranstalter als Nichtstörer in Anspruch zu nehmen.

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678 S.

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Das Recht der inneren und äußeren Sicherheit; 10