Folgenbeseitigung im Verwaltungsrecht. Eine Untersuchung zu Rechtsgrund, Tatbestand und Rechtsfolgen des öffentlich-rechtlichen Folgenbeseitigungsanspruchs.

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Baden-Baden

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ZLB: 94/4100

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DI
S

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Abstract

Der Folgenbeseitigungsanspruch ist ein Abwehranspruch gegen rechtswidrige Beeinträchtigungen durch den Staat und ergibt sich aus den grundgesetzlichen Freiheitsgrundrechten. Sein Tatbestand setzt einen hoheitlichen Eingriff in ein subjektives öffentliches Recht voraus. Der Folgenbeseitigungsanspruch hat die Wiederherstellung des ursprünglichen verfassungsmäßigen Zustands zum Ziel. Diese Wiederherstellung kommt nicht in Betracht, soweit dies unverhältnismäßig, tatsächlich oder rechtlich unmöglich ist, überwiegende öffentliche Belange entgegenstehen oder ein Verstoß gegen Treu und Glauben vorliegt. In diesem Falle steht dem Betroffenen ein Folgenentschädigungsanspruch zu. Der rechtswidrig Beeinträchtigte muß sich ein Mitverschulden in analoger Anwendung des § 254 BGB anrechnen lassen. kmr/difu

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213 S.

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Nomos Universitätsschriften. Recht; 145