Wie die Raumordnung in das Grundgesetz kam. Zum 50-jährigen Bestehen der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland.
item.page.uri.label
Loading...
Date
Journal Title
Journal ISSN
Volume Title
Publisher
item.page.orlis-pc
DE
item.page.orlis-pl
München
item.page.language
item.page.issn
item.page.zdb
item.page.orlis-av
ZLB: 99/2170
item.page.type
item.page.type-orlis
relationships.isAuthorOf
Abstract
Der Essay über die Umwege und Pfade der Raumordnung in den Art 75 Nr. 4 GG sucht nach den Wurzeln der raumrelevanten Materien im Grundgesetz, zeichnet die ersten (partei-)politischen Diskussionen um eine Nachkriegsverfassung nach, charakterisiert die handelnden Personen und Personengruppen und erhellt die interpersonellen Beziehungen der Akteure im Parlamentarischen Rat und Hauptausschuß. Im Mittelpunkt stehen dabei zum einen Ernst Reuter (SPD), der Oberbürgermeister von Berlin, der nachdrücklich empfahl, eine bundesrechtliche Regelung der Landesplanung in der Form der Vorranggesetzgebung vorzusehen, und der konservative DP-Abgeordnete Hans-Christoph Seebohm, der in der zweiten Lesung des GG im Hauptausschuß des Parlamentarischen Rates einen Antrag auf Aufnahme der Raumordnung und des Wasserhaushaltes als Gegenstände der "Vorranggesetzgebung" des Bundes eingebracht hat. Zu beiden Personen sowie zu Kurt Brüning, dem "Hintermann" Seebohms liefert der Verfasser Skizzen ihres Erfahrungshintergrundes sowie ihres beruflichen und politischen Werdegangs. goj/difu
Description
Keywords
Journal
item.page.issue
item.page.dc-source
item.page.pageinfo
82 S.