Die Verhinderung unerwünschter Spielhallen. Jammern gilt nicht.
Gemeindetag Baden-Württemberg
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Gemeindetag Baden-Württemberg
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DE
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Stuttgart
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ZLB: 4-Zs 1723
BBR: Z 333
BBR: Z 333
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RE
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Abstract
In der aktuellen baurechtlichen Praxis müssen sich Kommunen und Bauaufsichtsbehörden vermehrt mit Bauanträgen zur Errichtung von Spielhallen, insbesondere in Stadt-und Ortszentren, auseinandersetzen. Das Saarland und Rheinland-Pfalz sind wegen ihrer Grenznähe zu Frankreich, wo Spielhallen verboten sind, davon besonders betroffen. Fast alle Städte und Gemeinden sind bestrebt, Spielhallen an exponierten Standorten zu verhindern. Dabei besteht ein hohes Maß an Verunsicherung, mit welchen rechtlichen Mitteln dieses Ziel erreicht werden kann. Nachfolgend wird ein Überblick zur bauplanungsrechtlichen Zulässigkeit von Spielhallen gegeben, um anschließend die Instrumentarien einer effektiven Standortsteuerung darzulegen.
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Die Gemeinde
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Nr. 6
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S. 218-224