Das neue Grundrecht auf Asyl. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen und Voraussetzungen.

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Berlin

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ZLB: 94/3486

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DI
S

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Abstract

Die Arbeit behandelt rechtsvergleichend und verfassungsgeschichtlich (nach dem Stand von Ende Januar 1994) den neuen Asylgrundrechtsartikel 16a GG vom 1.7.1993. Untersucht wird die Vereinbarkeit des deutschen Asylrechts mit der Genfer Flüchtlingskonvention und der Europäischen Menschenrechtskonvention. Zur Problematik "sicherer Herkunftsstaaten" wird festgestellt: Eine unwiderlegliche Vermutung der Verfolgungsfreiheit bestimmter Herkunftsländer wäre mit den genannten Abkommen unvereinbar. Bei der Zurückweisung bzw. Zurückschiebung in "sichere Drittstaaten" muß sichergestellt sein, daß auch der Drittstaat Art. 33 der Genfer Flüchtlingskonvention einhält, d. h. der Flüchtling darf in dem Staat, in den er zurückgeschoben wird, keiner Verfolgung ausgesetzt sein und nicht von dort in einen Verfolgerstaat weitergeschoben werden. Des weiteren wird die Vereinbarkeit von Art. 16a GG mit Art. 79 GG (Verfassungsänderung) geprüft. Der Schlußteil erörtert eine mögliche Harmonisierung des Asylrechts durch die EG. kmr/difu

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XXVI, 437 S.

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Beiträge zum ausländischen öffentlichen Recht und Völkerrecht; 115