Einfügung störender Handwerksbetriebe in eine umgebende Wohnbebauung.
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DE
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0721-7390
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ZLB: Zs 3289-4
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
BBR: Z 523
IRB: Z 1585
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Abstract
Die Baunutzungsverordnung mit ihrer Typisierung von Gebieten einerseits und Nutzungen andererseits gibt keine Antwort darauf, welche Abstände von Wohnnutzung und unterschiedlichen Gewerbenutzungen bei verschiedenen Bauweisen einzuhalten sind, um Störungen auszuschhließen. Vor allem bei kleineren Handwerksbetrieben in Bestandsgebieten gibt es, etwa bei Umbau- oder Erweiterungsmaßnahmen, wenig sichere Beurteilungskritrien. Eine Untersuchung des TÜV Rheinland ging für je 100 Handwerksbetriebe der Bereiche Tischlerei, Metallverarbeitung und Kraftfahrzeuggewerbe der Frage nach, welche betriebstypischen Merkmale im Bezug auf das Emissionsverhalten feststellbar sind. Die Betriebe wurden nach der Mitarbeiterzahl in Größenklassen eingeteilt. Die Auswirkungen auf benachbarte Wohnungen wurden - unterteilt nach Abstandsklassen - ermittelt. Die Ergebnisse dieser Untersuchung bilden den Hintergrund für die Darstellung der auftretenden Problemsituationen und deren baurechtliche Bewertung im vorliegenden Beitrag. (wb)
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Umwelt- und Planungsrecht
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Nr.9
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S.321-326