Zur Untreuestrafbarkeit gemeindlicher Vertreter.

Kovac
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Kovac

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Hamburg

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ZLB: R 536/282
DST: H 10/255

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DI
RE

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Abstract

Im ersten Teil wird die grundsätzliche Möglichkeit der strafrechtlichen Verfolgung gemeindlicher Vertreter wegen Untreue u.a. unter weitestgehender Ablehnung ihrer Indemnität und Immunität bejaht. Im Anschluss daran geht der Autor auf die Genese des Tatbestandes der Untreue, insbesondere auf die Bemühungen zur Schaffung eines solchen der Amtsuntreue ein, beleuchtet er die europäische Rechtslage und die allgemeine Deliktsnatur des § 266 Abs. 1 StGB. Im dritten Teil legt der Autor dar, dass sämtliche gemeindliche Vertreter aufgrund der Vorgaben zur Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit in den Gemeindeverfassungen eine arteigene Vermögensbetreuungspflicht i.S.d. § 266 Abs. 1 StGB trifft, die sich als äußerer Begrenzungsrahmen bei der Wahrnehmung des den Gemeinden in Art. 28 Abs. 2 S. 1 GG garantierten Selbstverwaltungsrechts darstellt. Die Pflichtverletzung sowie den Gefährdungsschaden lehnt der Autor ab. Des weiteren macht er sich mit Auseinandersetzungen zu einem besonders engen Zusammenhang zwischen Pflichtverletzung und Vermögensnachteil für eine restriktive Auslegung des Tatbestandes stark. Im Anschluss daran geht er auf die Zulässigkeit der Zahlung von Geldstrafen, -auflagen und -bußen, sowie Verfahrens- und Verteidigerkosten für Bedienstete der Gemeinden ein. Schließlich erarbeitet er in Abhängigkeit zu seinem Ergebnis zu den Voraussetzungen an eine objektivtatbestandliche Pflichtverletzung einen Vorschlag zur Behandlung von Irrtümern über die Pflichtwidrigkeit, für die bisher alle theoretisch denkbaren Möglichkeiten als angezeigt vertreten werden.

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IX, 221 S.

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Schriftenreihe Strafrecht in Forschung und Praxis; 217