Verwaltungshandeln und Rechtfertigungsprobleme im Umweltstrafrecht. Untersuchungen mit besonderer Betonung der Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB, unter vergleichender Betrachtung der Rechtslage in Korea.

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Tübingen

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ZLB: 94/3849

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Die Studie vergleicht das Umweltstrafrecht der Bundesrepublik mit dem Recht Koreas, insbesondere die Gewässerverunreinigung nach § 324 StGB der Bundesrepublik mit ähnlichen südkoreanischen Vorschriften. Das Problem und die Formen der Verwaltungsakzessorietät, also die Abhängigkeit der Strafbarkeit vom vorgegebenen Rahmen des Verwaltungsrechts, d. h. die Straffreiheit eines Anlagenbetreibers bei einer Genehmigung (hier insbesondere nach dem Wasserhaushaltsgesetz) durch die Behörde, bilden den Schwerpunkt der Arbeit. Die einzelnen Rechtfertigungsgründe wie die Genehmigung oder die Duldung durch die Behörde und somit das Fehlen des Merkmals "unbefugt" in § 324 StGB durchleuchtet der Autor ausführlich und gibt eine Zusammenfassung seiner Ergebnisse. Es wird u. a. festgestellt, daß die Befugnis der Verwaltung zum Einschreiten gegen rechtswidrige Zustände unberührt bleibt, soweit die behördliche Duldung die Voraussetzungen eines Verwaltungsakts nicht erfüllt. rebo/difu

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IX, 202 S.

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