Die Vereinbarkeit von Direktvergaben für Schienenpersonennahverkehrsleistungen mit den Grundrechten.

Heymann
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ISSN der Zeitschrift

Bandtitel

Herausgeber

Heymann

Sprache (Orlis.pc)

DE

Erscheinungsort

Köln

Sprache

ISSN

0012-1363

ZDB-ID

Standort

ZLB: 4-Zs 61
BBR: Z 121

Dokumenttyp (zusätzl.)

RE

Zusammenfassung

Die Direktvergabe von Schienenpersonennahverkehrsleistungen ist nach Art. 5 Abs. 6 der EU-Verordnung über öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße (Verordnung EG Nr. 1370/2007) zulässig, sofern dies nicht nach nationalem Recht untersagt ist. Das nationale Recht untersagt in § 15 Abs. 2 AEG die Direktvergabe nicht. Den Aufgabenträgern ist ein Ermessen eingeräumt, ob sie Schienenpersonennahverkehrsleistungen ausschreiben; Ausschreibung und Vertragsschluss ohne vorherige Ausschreibung stehen nebeneinander. Es stellt sich daher die Frage, ob es verfassungsrechtlich geboten ist, Schienenpersonennahverkehrsverträge auszuschreiben, insbesondere, ob eine Nichtausschreibung eine Verletzung des Grundrechts der Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) und des Allgemeinen Gleichheitssatzes (Art. 3 Abs. 1 GG) begründet.

Beschreibung

Schlagwörter

Zeitschrift

Deutsches Verwaltungsblatt

Ausgabe

Nr. 23

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Seiten

S. 1486-1495

Zitierform

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