Zur Kontroverse um den Stellenwert des Zentrale-Orte-Konzepts in der Raumordnungspolitik heute.
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DE
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Bonn
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0303-2493
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BBR: Z 703
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IfL: Z 73 - 1996,10
ZLB: Zs 2548-4
IRB: Z 885
IfL: Z 73 - 1996,10
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Abstract
Der in den 70er Jahren mit dem Zentrale-Orte-Konzept verknüpfte weitreichende Allgemeingültigkeitsanspruch im Sinne eines raumordnerischen Standortrasters ist nicht haltbar. Jedoch hat das Konzept aus drei Gründen auch heute noch einen wichtigen Stellenwert: Erstens könnte es (in weiterentwickelter Form) als Instrument zur Sicherung und Verbesserung der wohnstandortnahen Grundversorgung, speziell in dünn besiedelten ländlichen Räumen, dienen. Zweitens bietet es Ansatzpunkte zur räumlichen Steuerung der Einzelhandelsentwicklung. Drittens bildet es einen wichtigen Baustein für eine am Prinzip der Nachhaltigkeit ausgerichtete Siedlungsstrukturplanung. Gerade in dem letztgenannten Kontext stellt sich der Trend zu einer weitreichenden Deregulierung der räumlichen Planung als höchst problematisch dar. Eine unbedachte Rücknahme der rechtlichen normierten Raumordnungsziele wäre ein raum- und umweltpolitisches Desaster, da die langfristigen ökologischen und siedlungsstrukturellen Problemstellungen auch langfristig angelegte Strategien erfordern. Langfristig gültige, rechtlich fixierte Zielsetzungen (und damit in modifizierter Form auch das Zentrale-Orte- Konzept) sollten bewußt aufrechterhalten werden. Dies schließt neue Formen einer aktiven Regionalpolitik mit der Moderation konsensbildender politischer Prozesse und dem Management von Projekten nicht aus. - St.
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Informationen zur Raumentwicklung
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Nr.10
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S.647-657