Die Kostentragung für Polizeieinsätze anlässlich von Fußballspielen.
Tectum
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Tectum
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DE
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Marburg
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ZLB: Kws 732/65
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DI
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Abstract
Können Veranstalter von kommerziellen Fußballspielen finanziell für die erheblichen Polizeieinsatzkosten herangezogen werden? Ende 2014 trat das Gesetz zur Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes in Kraft. Dadurch wurde u.a. in Gestalt des § 4 Abs. 4 BremGebBeitrG eine - in der Bundesrepublik Deutschland einmalige - gesetzliche Grundlage geschaffen, um Veranstalter von gewinnorientierten Großveranstaltungen an den Polizeieinsatzkosten über die Erhebung einer Gebühr beteiligen zu können. Es ist ein offenes Geheimnis, dass diese abstrakt gehaltene Regelung eigentlich und ausschließlich auf die Fußball-Heimspiele des SV Werder Bremen abzielt. Der Anwendungsbereich der Regelung ist dabei auf wenige sog. Risikospiele pro Saison, bei denen erfahrungsgemäß mit Gewalthandlungen zu rechnen ist, beschränkt. Bereits die erste an die Deutsche Fußball Liga GmbH (DFL) adressierte Gebührenforderung der Freien Hansestadt Bremen in Höhe von über 425.000 Euro für den Polizeieinsatz beim Spiel des SV Werder gegen den Hamburger SV im April 2015 hat gezeigt, welche hohen Summen der Diskussion zugrunde liegen. Diese Gebührenforderung war Gegenstand des im Mai 2017 ergangenen erstinstanzlichen Urteils des Verwaltungsgerichts Bremen, das die verfassungsrechtlich spannenden Fragen jedoch offenließ. Marcel Leines beleuchtet die rechtlichen Zulässigkeitsvoraussetzungen einer gebührenrechtlichen Inanspruchnahme und beantwortet u.a. die Fragen, ob und wodurch die Fußballveranstalter diese Voraussetzungen erfüllen.
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XVII, 302 S.