Das Übergewicht des niedrigen Bürgerstandes.Von der Honoratiorenverwaltung zur hauptamtlichen Fürsorge im Armenwesen.

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Stuttgart

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0003-9209

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ZLB: Zs 1505-32,2
BBR: Z 55a
IFL: Z 485
IRB: Z 892

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Abstract

Durch die preußische Städteordnung von 1808 wurde auch in Berlin die städtische Verwaltung von "Honoratioren" übernommen.Das geschah zunächst in einer informellen Art und Weise: Selbstverantwortung, freier Ermessensspielraum und Überschaubarkeit auf nachbarschaftlicher Ebene waren Spielregeln dieses Systems, dessen Träger sich in der Mehrheit aus kleinen Gewerbetreibenden, Handwerksmeistern und Hausbesitzern rekrutierten.Am Beispiel der lokalen Armenkommissionen läßt sich dieses System der lokalen Macht - konkret als Verfügungsgewalt über die Lebensverhältnisse anderer verstanden - plastisch nachvollziehen.Die Idee der Kontrolle schlug oft ins Gegenteil um: aus einer Kontrolle wurde eine Patronage, aus einer Verwaltung ein Netz persönlicher Beziehungen.Die Honoratiorenverwaltung entwickelte in den ersten Jahrzehnten ihres Bestehens ein Erfahrungspotential, das sich als festes Verfahren in einer immer komplizierteren Verwaltung behauptete, doch schließlich durch abstrakte Verwaltungsstrukturen im letzten Drittel des Jahrhunderts ersetzt wurde. difu

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Archiv für Kommunalwissenschaften

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Nr. 2

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S. 245-262

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