Ein Abfallentsorgungskonzept. Das neue Abfallgesetz und seine Konsequenzen bei Werkstoff- und Schadstofferfassung.
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1987
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ZZ
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IRB: Z 884
SEBI: Zs 2863-4
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Zusammenfassung
Mit der rechtsverbindlichen Einführung des Vermeidungs- und Verwertungsgebotes in das am 1.11.1986 in Kraft getretene, novellierte Abfallgesetz ergibt sich notwendigerweise für die entsorgungspflichtigen Körperschaften, ihre Abfallentsorgungskonzepte dementsprechend neu zu erstellen oder anzupassen. Ausgangspunkt für den Planungsansatz ist die grundsätzliche Klärung des Abfallbehandlungsziels, zu dessen Verwirklichung immer eine getrennte Wertstoff- und Schadstofferfassung angezeigt ist. - Die ausgewählten Systeme zur getrennten Sammlung der Wertstoffe sollten möglichst hohe Sortenreinheit gewährleisten, um die besten Vermarktungschancen zu erwirken, hohe Erfassungsraten erzielen sowie bequem und preiswert durchgeführt werden können. Da es sich hierbei um konkurrierende Ziele handelt, ist es Aufgabe des Abfallwirtschaftlers, diese optimal miteinander zu kombinieren und durch flankierende Maßnahmen, z.B. gezielte Öffentlichkeitsarbeit, abzustützen. (-z-)
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Umweltmagazin 16(1987), Nr.3, S.22-24, 26, Abb.;Lit.