Der offene Teilnehmerwettbewerb als unionsrechtliches Prinzip. Begrenzung der Beschaffungsautonomie im Vergabeverfahren.

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München

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1439-6351

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ZLB

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Abstract

Der Autor setzt sich anlässlich der Entscheidung der Vergabekammer des Bundes im Verfahren um die Auftragserweiterung von Toll Collect mit dem Spannungsverhältnis zwischen der Festlegung des Auftragsgegenstandes und dem Wettbewerbsgrundsatz auseinander. Er stellt hierbei zunächst die Grundlagen des Vergabeverfahrens im Binnenmarkt dar. In der Folge untersucht er die Reichweite der vergaberechtlichen Beschaffungsautonomie insbesondere mit Blick auf Alternativsysteme. Daraus leitet er seine Überlegungen zum aufgeworfenen Spannungsverhältnis ab. Er kommt zu dem Ergebnis, dass die Grundfreiheiten und insbesondere die Dienstleistungsfreiheit bei der Auslegung und der Anwendung des Vergaberechts zu beachten sind. Diese sind auf Offenheit der Märkte und die Durchführung eines offenen Teilnahmewettbewerbs gerichtet. Daraus leitet er ab, dass der Auftraggeber grundsätzlich seinen Bedarf frei festlegen kann und bei dieser Bedarfsfestlegung nur beschränkt einer Kontrolle unterliegt. Einer vertieften Kontrolle unterliegt jedoch die Frage, ob die konkrete Leistungsbestimmung mit dem Bedarf übereinstimmt. Danach sind wettbewerbsbeschränkende Leistungsbestimmungen, auch wenn diese zur Bedarfsdeckung grundsätzlich geeignet sind, unzulässig.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 7

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S. 387-392

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