Das Open-House-Modell. Möglichkeiten für eine praxisgerechte Verfahrensausgestaltung.

Beck
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Beck

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München

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1439-6351

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ZLB: Zs 6672
BBR: Z 558

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Abstract

Der Artikel zeigt auf, wie die vom EuGH dargestellten Möglichkeiten des Open House Verfahrens genutzt werden können. Der Artikel setzt sich mit der Frage der Bekanntmachung auseinander und kommt zu dem Ergebnis, dass eine europaweite Bekanntmachung ex-ante nötig sei. Zudem ist eine ex-post Bekanntmachung der tatsächlich abgeschlossenen Verträge nötig, die in der bisherigen Praxis sehr oft unterbleibt. Gefordert wird auch ein völliger Verzicht auf Verhandlungen mit den potenziellen Vertragspartnern, auch wenn die Verfasser einräumen, dass der EuGH dieser Anforderung des OLG Düsseldorf ausdrücklich nicht zustimmt, sondern im Gegenteil bei Verhandlungen lediglich Transparenz und Nichtdiskriminierung fordert; die Verfasser folgen hier dennoch der Haltung des BKartA und des OLG Düsseldorf, die weitaus strenger sind als der EuGH. Interessant sind die sehr praktischen Tipps zum Umgang mit den eigentlich unpassenden Formularen im TED, die Open House weder als Verfahrensart kennen, noch mit den Besonderheiten der Transparenzanforderungen noch des Rechtsweges zurechtkommen. Die Verfasser fordern daher entsprechende Formulare.

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Neue Zeitschrift für Baurecht und Vergaberecht

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Nr. 10

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S. 587-592

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