Rechtsmißbrauch im Umweltstrafrecht. Zugleich ein Beitrag zur befugnisverleihenden Wirkung behördlicher Genehmigungen.

E. Schmidt
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E. Schmidt

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Berlin

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ZLB: 98/3736

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Auch nachdem der Gesetzgeber in Form von § 330 d Nr. 5 StGB eine sogenannte Rechtsmißbrauchsklausel geschaffen hat, sind keineswegs alle Probleme der strafrechtlichen Behandlung erschlichener behördlicher Genehmigungen im Umweltrecht gelöst. Es wird die Thematik, bestehend aus bunter Meinungsvielfalt, systematisch dargestellt und vor dem Hintergrund tragender verfassungsrechtlicher Prinzipien ein Konzept entwickelt, das es ermöglicht, Verwaltungsrecht und Strafrecht in Einklang zu bringen. Auf der gewonnenen Grundlage werden zahlreiche Fallkonstellationen unter strafrechtsdogmatischen Gesichtspunkten auf ihre Folgen hin untersucht. difu

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235 S.

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UmweltRecht; 5